In Deutschland endet jede dritte Ehe vor dem Familienrichter. Hieraus entsteht das Bedürfnis und die Notwendigkeit sich mit dem Familienrecht auseinander zu setzen: Soll vor der Heirat ein Ehevertrag geschlossen werden? Was wird aus den Kindern nach Trennung und Scheidung? Welche Unterhaltsansprüche bestehen? Wer bleibt in der bisherigen Wohnung? Was passiert mit dem gemeinsamen Vermögen – was mit den Schulden?
Diese Fragen sind sehr komplex und durch die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls gekennzeichnet, so dass eine Beratung und Vertretung durch einen Anwalt unerlässlich ist. Derra, Meyer & Partner sind durch jahrelange Erfahrung und ständige Weiterbildung in der Lage, den Mandanten gerade in Zeiten emotionaler Turbulenzen mit kompetentem Rat und Sicherheit in rechtlichen Fragen zur Seite zu stehen.
Trennung & Scheidung - Ein Leitfaden
I. Trennung
Eine Trennungsabsicht liegt vor, wenn einer oder beide Ehegatten die Absicht haben, die eheliche Lebensgemeinschaft aufzugeben. Getrennt leben sie erst, wenn keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und diese Gemeinschaft erkennbar nicht wieder hergestellt werden soll. Am deutlichsten wird dies in getrennten Wohnungen. Jedoch ist auch ein Getrenntleben innerhalb der ehelichen Wohnung möglich. Es muss dann aber buchstäblich eine „Trennung von Tisch und Bett“ erfolgen, die Räume der Ehewohnung müssen bis auf Küche und Bad aufgeteilt sein, gegenseitige Versorgungsleistungen, z.B. Kochen und Wäsche waschen, dürfen nicht mehr erbracht werden. Besondere Sorgetätigkeiten, z.B. Beistand in Not oder Krankheit, schaden dem Grundsatz der Trennung nicht.
Mehr erfahrenDie Neuregelung des Rechts der Ehewohnungs- und Haushaltssachen
Die für Ehewohnungs-, Haushalts- und Gewaltschutzsachen maßgeblichen materiell-rechtlichen Grundlagen und Verfahrensvorschriften waren bisher über mehrere Gesetze verteilt. Mit der Güterrechtsreform wird die Hausratsverordnung aufgehoben. Die Neuregelung findet sich in den §§1568a BGB (Ehewohnung) und 1568b BGB (Haushaltsgegenstände). Die Reform bringt eine übersichtlichere und praktikablere Regelung.
Mehr erfahrenDie Reform des Zugewinnausgleichs
Zum 01.09.2009 ist die Reform des Zugewinnausgleichsrechts in Kraft getreten.
Das bisher geltende Güterrecht wies vielfach Gerechtigkeitsmängel auf. Zu denken ist dabei insbesondere an die in der Praxis oft vorkommenden Vermögensmanipulationen in der Zeit nach Eintritt des Getrenntlebens bis zur Beendigung des Güterstandes, d.h. im Fall der Scheidung bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils.
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