Handelsrecht

Der kaufmännische Geschäftsverkehr unterliegt eigenen Gesetzmäßigkeiten – nicht nur im täglichen Umgang, in den betriebswirtschaftlichen Denkmustern, sondern auch in gesetzlichen Anforderungen. Was Kaufleute tun oder besser lassen sollten, sollten Sie jedenfalls wissen. Denn einerseits sind die Regeln beim Handelskauf teilweise schärfer, insbesondere Rügepflichten und Anforderungen an die Dokumentation. Andererseits kann bei Vertragsabschlüssen, z.B. im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im geschäftlichen Handelsverkehr einiges eingeschränkt werden, was unter Verbrauchern nicht möglich ist.

 

Zur täglichen Praxis von Derra, Meyer & Partner gehört es, Unternehmer bei der Ausarbeitung von Verträgen, auch im internationalen Bereich, zu unterstützen und zu beraten. Und wenn es zum Streit kommt, übernehmen wir auch die gerichtliche Vertretung oder die Vertretung vor einem Schiedsgericht. Im handelsrechtlichen Geschäftsverkehr steht Derra, Meyer & Partner jederzeit an Ihrer Seite.