Handelsvertreterrecht

Ein Produkt herstellen ist eine Sache, es zu vermarkten und zu vertreiben eine andere. Hierzu bedarf es Strukturen: Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchisenehmer. Zur täglichen Praxis von Derra, Meyer & Partner gehört es auch, sowohl Unternehmer als auch Handelsvertreter oder Vertragshändler bei der Ausarbeitung der erforderlichen Verträge zu unterstützen und zu beraten. Und wenn es zum Streit kommt, übernehmen wir auch die gerichtliche Vertretung oder die Vertretung vor einem Schiedsgericht.

 

Unter anderem durch den direkten Kontakt z.B. mit der Centralvereinigung Deutscher Handelsvertretervereinigungen CDH in Berlin (www.cdh.de), zu deren Vertrauensanwälten die Kanzlei Derra, Meyer & Partner gehört, ist gewährleistet, dass wir stets über die neuesten Stand der Entwicklungen informiert sind. Einige der Mitglieder der Kanzlei Derra, Meyer & Partner sind ständig auch publizistisch im Bereich des Vertriebsrechts tätig.