Im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Besitz und der Veräußerung von Immobilien besteht nicht selten umfangreicher Beratungsbedarf, auch wenn, wie in Deutschland, die Mitwirkung eines Notars notwendig ist. Insbesondere der Erwerb ausländischen Grundbesitzes ist durch die Osterweiterung der Europäischen Union und der damit zusammenhängenden Lockerung der Möglichkeit des Immobilienerwerbs in diesen Ländern wieder stärker in das Blickfeld von Investoren gerückt.
Auch für ausländische Investoren ist der deutsche Immobilienmarkt in den letzten Jahren sehr interessant geworden. Wegen der umfangreichen und komplexen rechtlichen Fragestellungen, welche neben dem eigentlichen Recht des Immobilienkaufs auch Bereiche des Wohnungseigentums-, Steuer- und Verwaltungsrechts betreffen, ist eine rechtliche Betreuung sowohl im Vorfeld der Investition als auch begleitend im Rahmen der Verwaltung der Immobilie ratsam. Gerne bieten wir Ihnen eine Hilfestellung bei der Lösung rechtlicher und wirtschaftlicher Probleme, bei der Verhandlung mit Banken im Rahmen einer Finanzierung und bei der Korrespondenz mit Behörden auf diesem Gebiet an.

















