Mediation

Unter Mediation ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur Beilegung von Konflikten zu verstehen. Die Parteien (Medianten) versuchen mit Unterstützung eines unparteiischen Dritten (Mediator), Konflikte eigenverantwortlich zu einer Lösung zu führen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Die Konfliktlösung soll zugleich Grundlage für einen künftigen und respektvollen Umgang der Parteien miteinander schaffen.

 

Derra, Meyer & Partner bietet durch die hier tätigen Rechtsanwälte als zertifizierte Mediatoren die Durchführung von Mediationsverfahren an. Hierbei ist die langjährige Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und privatrechtlichen Mandaten von Vorteil.

Die Grundprinzipien der Mediation

Ziel der Mediation ist es, eine verbindliche, für die Zukunft tragfähige Konsensvereinbarung der Parteien zu entwickeln, die z. B. durch Protokollierung bei einem deutschen Gericht, Beurkundung durch einen deutschen Notar oder in Anwaltsvergleichen gem. § 796a ZPO fixiert werden kann.


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Mediationsgesetz verabschiedet

Der Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung am 15.12.2011 das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (Mediationsgesetz) beschlossen.


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