Versicherungsrecht

Infolge der ökonomischen, sozialen und politischen Entwicklung der modernen Industriegesellschaft kann die wirtschaftliche Bedeutung von Versicherungsverträgen dort kaum überschätzt werden. Die Versicherungswirtschaft entdeckt – dem steigenden Bedarf entsprechend – ständig neu abzusichernde Risiken. Dabei ist der rechtliche Rahmen hierfür mit wachsender wirtschaftlicher Bedeutung immer komplexer geworden.

 

Was für Unternehmen von jeher selbstverständlich ist, hat sich in den letzten Jahrzehnten auch beim Verbraucher durchgesetzt: Viele private Haushalte unterhalten heutzutage meist mehrere Versicherungen gegen die verschiedensten Risiken. Ob und welche Rechte und Pflichten hieraus sowohl im gewerblichen wie auch im nicht gewerblichen Bereich entstehen, lässt sich in rechtlicher Hinsicht oft nur von Fachleuten beurteilen. Die Erfahrung lehrt uns, dass die Möglichkeiten eines Versicherungsvertrages daher nicht selten völlig verkannt werden. Um dies zu vermeiden, beraten und vertreten wir Sie gerne im Vorfeld eines Vertragsschlusses wie auch bei der Vertragsabwicklung und bei Eintritt des Versicherungsfalls.

Unterbliebene Anpassung Allgemeiner Versicherungsbedingungen

Eine unterbliebene Anpassung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das neue Versicherungsvertragsgesetz (2008) führt zur Unwirksamkeit der Regelungen über die Verletzung vertraglicher Obliegenheiten. 


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Hinweis- und Schadensersatzpflicht des Gebäudeversicherers bei der Bestimmung des Versicherungswert

Das Versicherungsvertragsgesetz sieht in seiner neuen, seit 2008 geltenden Fassung ausdrücklich Beratungs- und Hinweispflichten des Versicherers bei Abschluss der Versicherung vor. Die Verletzung solcher Pflichten kann Schadensersatzansprüche des Versicherungsnehmers zur Folge haben.


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Publikationen

 

 Flutschäden müssen dokumentiert werden