Das Verhältnis des Kunden zu seiner Bank und die Abwicklung seiner Bankgeschäfte ist seit jeher von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung für den Unternehmer wie auch zunehmend aus Sicht des Verbrauchers. Die Anzahl gerichtlicher Auseinandersetzungen über verschiedenste Kapitalmarktinstrumente und Fondsbeteiligungen hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist daher von großer praktischer Relevanz.
Eine sachgerechte Beratung und Vertretung auf diesem Gebiet setzt jedoch eine genaue Kenntnis insbesondere der sich in ständigem Flusse befindlichen höchstrichterlichen Rechtsprechung voraus. Einige Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind als ausgebildete Bankkaufleute mit dieser Materie in besonderer Weise vertraut und unterstützen Sie gerne bei der Entwicklung sachgerechter Lösungen auf der Grundlage einer tragfähigen rechtlichen Bewertung.










