Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
Anmeldungen sind stets nur an den Insolvenzverwalter zu senden, nicht an das Gericht.
So können Sie Forderungen anmelden:
1. Laden Sie das Formular zur Forderungsanmeldung im
Word-Format oder im
PDF-Format .
2. Füllen Sie es vollständig aus und senden Sie es an den betreffenden Standort per Post oder Fax.
3. Sofern Ihre Forderung bereits tituliert ist (Urteil, Vollstreckungsbescheid), übersenden Sie bitte den Titel im Original.
Hilfen für die Forderungsanmeldung:
Merkblatt zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
Insolvenzgeld für Arbeitnehmer - Bundesanstalt für Arbeit






