Seit dem 08.07.2020 ist es möglich die von der Bundesregierung beschlossene Corona-Überbrückungshilfe zu beantragen. Jetzt wurden die Antragsfristen verlängert.
Author Archiv: Karl-Heinz Lauser
Während in Deutschland zurzeit das Thema „Unternehmenssanktionen“ heiß, heftig und kontrovers diskutiert wird, ist dieses Thema in Italien schon seit fast 20 Jahren „Standard“.
Alle reden von der bevorstehenden Insolvenzwelle. Auch in Italien. Doch was bedeutet das für deutsche Unternehmen? Wie können bzw. müssen sie sich vorbereiten?
Nach längerem Hin-und Her hat der Ministerrat am 8.Augist 2020 das bislang bis 17. August 2020 befristete Verbot von betriebsbedingten Kündigungen verlängert, jedoch Ausnahmen hiervon zugelassen.
In wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren sind Geschäftsleitung und Mitarbeiter betroffener Unternehmen oft mit – meist unangekündigten – Wohn- oder Geschäftsraumdurchsuchungen konfrontiert.
Eine in Italien umstrittene, praktisch sehr relevante Frage wurde jetzt durch die italienische Sozialversicherungsbehörde INPS geklärt: Unter welchen Umständen kann ein Angestellter einer italienischen Kapitalgesellschaft auch (Mit-)Geschäftsführer derselben sein?