Countdown für Dienstwagen in Italien – ab sofort gilt die Eintragungspflicht im Fahrzeugregister!

Seit heute ist er anwendbar – der neue Art. 93 bis der italienischen Straßenverkehrsordnung. Danach darf ein KFZ mit ausländischem Kennzeichen von Personen mit Wohnsitz in Italien nur mit einem Berechtigungsnachweis mit sicherem Datum – eine einfache Datierung reicht nicht – gefahren werden. Dieser Nachweis darf maximal einen Nutzungszeitraum von insgesamt 30 (auch einzelnen) Tagen ausweisen – und muss zudem von dem Rechtssubjekt, das aus den Fahrzeugpapieren ersichtlich ist („intestatario“), ausgestellt sein. Das sichere Datum muss vor Beginn der Nutzung liegen.

Weist das Berechtigungsdokument einen längerem Nutzungszeitraum aus – z.B. mehrere Jahre, oder auch unbefristet – muss eine Registrierung des Dienstwagens erfolgen. Und zwar im neu geschaffenen REVE – Pubblico Registro dei Veicoli Esteri –, das ab Montag, 21.03.2022 aktiv ist.

Von dieser Neuregelung betroffen sind vor allem Mitarbeiter in Italien mit Arbeitgebern im Ausland, z.B. Deutschland, die einen Dienstwagen mit ausländischen Kennzeichen fahren.

Registrierung im REVE

Will der Arbeitgeber Bußgelder oder Beschlagnahme des für viele Jahre überlassenen Dienstwagens in Italien vermeiden, bleibt also nichts anders übrig, als den Dienstwagen mit Berechtigungsgrund und Berechtigungsdauer im REVE beim Öffentlichen Autoregister (P.R.A.) registrieren lassen. Darum muss sich der Mitarbeiter vor Ort kümmern. Andernfalls müsste der Arbeitnehmer alle 30 Tage neue Berechtigungsnachweise erhalten.

Operatives zur Registrierung im REVE

Die Registrierung kann ab 21.03.2022 persönlich beim italienischen Kraftfahrzeugregister PRA oder über den Elektronischen Autofahrerschalter (STA) vorgenommen werden. De facto dürfte diese zweite Variante das Einfachste sein: Den entsprechenden Onlinezugang haben der italienische Automobilclub ACI oder die Agenturen für die Anmeldung von Kraftfahrzeugen.

Im REVE muss folgendes erledigt werden: Anmeldung des Kraftfahrzeugs mit Grund und Dauer der Nutzung, vorzeitige Nutzungsbeendigung, Verlängerungen oder Wohnsitzänderungen des Nutzers sowie Änderungen bei der Person des Nutzers.

Nach erfolgreicher Registrierung wird eine offizielle Bescheinigung ausgestellt, die der Arbeitnehmer im Dienstwagen stets bei sich führen muss.

 

Dr. Stefanie Lebek
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

lebek@derra.it