Homeoffice – Herausforderung und Chance

Führte das Homeoffice in vielen Unternehmen bis Anfang des letzten Jahres noch ein Schattendasein, musste sich mit Beginn der Corona-Pandemie jeder Arbeitgeber mit diesem Thema auseinandersetzen. Auch wenn die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, seinen Mitarbeitern eine Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen, zum 30.06.2021 ausgelaufen ist, bleibt das Thema aktuell. Denn sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber haben das Homeoffice schätzen gelernt.

Was ist unter dem Begriff „Homeoffice“ zu verstehen?

Als „Homeoffice“ bezeichnet man die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung von zuhause aus erbringen. Ist es dem Arbeitnehmer auch erlaubt, die Arbeitsleistung nicht nur von zuhause aus, sondern beispielsweise in einem Café oder beispielsweise auch aus dem Ausland zu erbringen, spricht man häufig vom „mobilen Arbeiten“.

Derzeit gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Arbeiten im Homeoffice. Allerdings gab es bereits in der Vergangenheit Bestrebungen, ein solches Recht gesetzlich zu regeln, so dass für die Zukunft ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Homeoffice nicht ausgeschlossen werden kann.

Vor- und Nachteile

Ob ein Arbeiten im Homeoffice Sinn macht, muss jeder Arbeitgeber und jeder Arbeitnehmer unter Berücksichtigung des Einzelfalles beurteilen.

Die Vorteile in Zeiten der Corona-Pandemie lagen insbesondere in einem deutlich reduzierten Ansteckungsrisiko. Viele Arbeitnehmer haben in dieser Zeit die oftmals flexibleren Arbeitszeiten und den Wegfall der täglichen Fahrt zum Arbeitsplatz schätzen gelernt. Viele Unternehmen haben festgestellt, dass durch die Einrichtung von Homeoffice Arbeitsplätze vor Ort wegfallen und somit gegebenenfalls Mietkosten eingespart werden können bzw. geplante Erweiterungen nicht umgesetzt werden müssen.

Für viele Arbeitnehmer ist die Arbeit von zuhause aus jedoch aufgrund der familiären oder wohnlichen Situation kaum möglich. Auch kann die fehlende Kommunikation mit Kollegen und die fehlende Kontrollmöglichkeit für den Arbeitgeber ein Problem darstellen.

Klar ist: Das Homeoffice ist aus der Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Insbesondere Arbeitgeber müssen sich über die zukünftige Handhabung Gedanken machen.

Was ist zu beachten?

In jedem Fall sollte über die Regelungen des Homeoffice eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden.

In dieser Vereinbarung ist insbesondere zu regeln, ob ein Arbeitnehmer ausschließlich oder nur teilweise im Homeoffice arbeitet. Gegebenenfalls sollte geregelt werden, wann und wie oft der Arbeitnehmer im Büro bzw. im Homeoffice seine Arbeitsleistung zu erbringen hat.

Zu beachten ist, dass auch der Homeoffice-Arbeitsplatz den allgemeinen Arbeitsplatzanforderungen genügen muss. Neben den allgemeinen Anforderungen ist zu beachten, dass eine ausreichende Internetverbindung gewährleistet sein muss und dass andere Personen, auch und insbesondere Familienmitglieder, keinen Zugriff auf betriebliche Unterlagen haben. Aus Gründen des Datenschutzes ist ein separater, abschließbarer Raum zu empfehlen.

Zur Überprüfung sollte sich der Arbeitgeber das Recht einräumen lassen, die Wohnung des Arbeitnehmers nach Ankündigung zu betreten.

Es sollte in jedem Fall geregelt werden, wer die Kosten des Homeoffice-Arbeitsplatzes tragen soll. Grundsätzlich obliegt die Kostentragung dem Arbeitgeber. Anderweitige Vereinbarungen sind jedoch möglich. Oftmals wird eine monatliche Pauschale zur Abgeltung der Kosten vereinbart. Zu klären ist darüber hinaus, welche Ausstattung der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellt.

Wichtig ist, dass auch bei der Erbringung der Arbeitsleistung im Homeoffice die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes zu beachten sind. Die Einhaltung hat der Arbeitgeber zu überwachen. Auch hierzu sind somit klare Vorgaben erforderlich.

Wird einem Arbeitnehmer erstmals die Möglichkeit eingeräumt, seine Arbeitsleistung im Homeoffice zu erbringen, ist zu überlegen, ob die Vereinbarung zur Erprobung zunächst befristet wird. Generell sollten beide Parteien die Möglichkeit haben, bei Veränderung der Gegebenheiten die Homeoffice-Vereinbarung zu kündigen.

Fazit

Wie so oft steckt auch hier der Teufel im Detail. Oftmals kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen den Arbeitsvertragsparteien, da man sich bei der Regelung, die Arbeitsleistung im Homeoffice zu erbringen, über manche Punkte keine Gedanken gemacht hat oder aber entsprechende Vereinbarungen fehlen.

Wir unterstützen Sie daher gerne bei Ihren Überlegungen und erstellen Vereinbarungen, die auf das Unternehmen bzw. bestimmte Einzelfälle zugeschnitten sind.

 

Alexander Mainka
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mainka@derra-ul.de