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Deutschland ist als größte Volkswirtschaft Europas und viertgrößte Volkswirtschaft weltweit ein bedeutender Wirtschaftsstandort. Als stärkste Wirtschaftsbranchen gelten die Automobilindustrie, Elektrotechnik, Maschinenbau, Chemie und zunehmend auch der Dienstleistungsbereich. Zu den wichtigsten Handelspartnern Deutschlands zählen neben den USA und China vor allem die europäischen Nachbarländer mit Frankreich an der Spitze, gefolgt von Großbritannien, den Niederlanden, Österreich, Italien und Polen. Deutschland bietet mit seiner zentralen Lage im europäischen Binnenmarkt, guter Infrastruktur, qualifiziertem Fachpersonal sowie politischer und rechtlicher Stabilität optimale Voraussetzungen für ausländische Investoren.
Für ein erfolgreiches unternehmerisches Handeln in Deutschland sind aber auch Kenntnisse der deutschen Unternehmens- und Rechtskultur sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen vor Ort von wesentlicher Bedeutung. Einer der Tätigkeitsschwerpunkte unserer international ausgerichtete Anwaltskanzlei ist es daher, ausländische Unternehmer bei ihren geschäftlichen Aktivitäten in Deutschland anwaltlich zu begleiten und zu beraten.
Rechtliche Besonderheiten im internationalen Geschäftsverkehr mit Deutschland
Bei internationalen Geschäftsbeziehungen gilt es eine Vielzahl von Besonderheiten zu berücksichtigen. Um die richtigen Weichenstellungen vorzunehmen, bedarf es einer differenzierten Betrachtung und Bewertung der jeweiligen, am Investitionsstandort bestehenden rechtlichen Gegebenheiten. Bei Vertragsbeziehungen mit deutschen Handelspartnern muss sich der ausländische Unternehmer regelmäßig die Frage stellen, welcher Rechtsordnung das Vertragsverhältnis untersteht bzw. unterstellt werden soll und ob es nicht sogar ratsam sein könne, das deutsche Recht zu vereinbaren.
Bei Warenlieferanten könnte dies beispielsweise dann empfehlenswert sein, wenn das Recht des Heimatstaates Sicherungsmittel, wie den Eigentumsvorbehalt, nicht so weitreichend anerkennt, wie es die deutsche Rechtsordnung vorsieht. Denn nach deutschem Recht kann ein Eigentumsvorbehalt auch für den Fall einer Verarbeitung oder Veräußerung der Ware durch den Käufer unproblematisch durch Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbeziehungen zum Vertragsgegenstand gemacht werden, was im Falle einer Insolvenz des deutschen Käufers zu einer bevorzugten Befriedigung des ausländischen Veräußerers führt.
Bei dem Vorhaben der Gründung einer Niederlassung in Deutschland versteht es sich von selbst, dass Kenntnisse des deutschen Gesellschaftsrechts erforderlich sind, um die für die geplante Unternehmung optimale Rechtsform unter Einhaltung aller gesetzlicher Vorgaben realisieren zu können. Gleichermaßen können Strategien zum grenzüberschreitenden Warenvertrieb nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen des Absatzlandes ausreichend berücksichtigt werden.
Fachspezifische Beratung bei allen internationalen Transaktionen mit Bezug zum deutschen Recht
dmp Rechtsanwälte berät Unternehmen, aber auch Privatpersonen umfassend bei allen internationalen Transaktionen, die in Bezug zu Deutschland stehen. Im Focus stehen hierbei u.a. Fragestellungen aus dem Bereich des Gesellschaftsrechts und des M&A, des Handels- und Vertriebsrechts, des Arbeitsrechts, der Business-Migration und des Insolvenzrechts. Neben der Prüfung und Gestaltung von Vertragswerken, vertreten wir Sie in allen außergerichtlichen, gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Streitigkeiten mit Ihrem Geschäftspartner – stets mit dem Ziel, Ihre individuellen wirtschaftlichen Interessen bestmöglich und zielgerichtet durchzusetzen.
Unsere im internationalen Recht spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater verfügen über besondere Fachkenntnisse des deutschen und internationalen Wirtschaftsrechts, erworben im Rahmen von Auslandsstudien sowie zum Teil langjährigen Auslandsaufenthalten, und kommunizieren mit Ihnen in der Sprache Ihres Landes (Italienisch, Polnisch, Russisch, Französisch) oder in englischer Sprache. Bei fachübergreifenden Angelegenheiten können jederzeit Kollegen aus den betroffenen Rechtsbereichen hinzugezogen und durch die Bildung von Expertenteams auch komplexe Fragestellungen optimal gelöst werden. Eine Zusammenarbeit der Kollegen unserer Standorte in Italien und Deutschland ist dabei ebenso selbstverständlich, wie die Einbeziehung externer Kooperationspartner aus unserem Netzwerk, zu dem u.a. auch Experten der internationalen Anwalts- und Steuerberaternetzwerke DIRO AG und WIRAS Verbund gehören.
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