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Deutschland ist als größte Volkswirtschaft Europas und viertgrößte Volks­wirtschaft weltweit ein bedeu­tender Wirtschafts­standort. Als stärkste Wirtschafts­branchen gelten die Automobil­industrie, Elektro­technik, Maschinen­bau, Chemie und zuneh­mend auch der Dienst­leistungs­bereich. Zu den wich­tigs­ten Handels­partnern Deutsch­lands zählen neben den USA und China vor allem die europä­ischen Nachbar­länder mit Frankreich an der Spitze, gefolgt von Groß­britannien, den Nieder­landen, Österreich, Italien und Polen. Deutsch­land bietet mit seiner zentralen Lage im europä­ischen Binnen­markt, guter Infra­struktur, quali­fi­ziertem Fach­personal sowie poli­tischer und rechtlicher Stabilität opti­male Voraus­setz­ungen für auslän­dische Inves­toren.

Für ein erfolg­reiches unter­nehmer­isches Handeln in Deutsch­land sind aber auch Kennt­nisse der deutschen Unter­nehmens- und Rechts­kultur sowie der recht­lichen Rahmen­beding­ungen vor Ort von wesent­licher Bedeutung. Einer der Tätig­keits­schwer­punkte unserer inter­national ausge­richtete Anwalts­kanzlei ist es daher, ausländische Unter­nehmer bei ihren geschäft­lichen Aktivi­täten in Deutsch­land anwaltlich zu be­gleiten und zu beraten.

Rechtliche Besonder­heiten im inter­natio­nalen Geschäfts­ver­kehr mit Deutschland

Bei internationalen Geschäfts­be­zieh­ungen gilt es eine Vielzahl von Besonder­heiten zu berück­sichtigen. Um die richtigen Weichen­stellungen vorzu­nehmen, bedarf es einer differen­zierten Betrach­tung und Bewertung der jeweiligen, am Investitions­standort bestehen­den recht­lichen Gegeben­heiten. Bei Ver­trags­beziehungen mit deutschen Handels­partnern muss sich der auslän­dische Unter­nehmer regel­mäßig die Frage stellen, welcher Rechts­ordnung das Ver­trags­verhältnis unter­steht bzw. unter­stellt werden soll und ob es nicht sogar ratsam sein könne, das deutsche Recht zu vereinbaren.

Bei Waren­liefe­ranten könnte dies beispiels­weise dann empfehlens­wert sein, wenn das Recht des Hei­mat­staates Siche­rungs­mittel, wie den Eigen­tums­vorbe­halt, nicht so weit­reichend aner­kennt, wie es die deut­sche Rechts­ordnung vorsieht. Denn nach deut­schem Recht kann ein Eigen­tums­vorbe­halt auch für den Fall einer Ver­ar­bei­tung oder Ver­äu­ße­rung der Ware durch den Käufer un­proble­matisch durch Ein­be­zieh­ung von Allge­meinen Ge­schäfts­beziehungen zum Vertrags­gegen­stand ge­macht werden, was im Falle einer In­sol­venz des deut­schen Käu­fers zu einer bevor­zug­ten Befrie­di­gung des auslän­di­schen Ver­äuße­rers führt.

Bei dem Vorhaben der Gründung einer Nieder­lassung in Deutsch­land versteht es sich von selbst, dass Kennt­nisse des deutschen Gesell­schafts­rechts erfor­derlich sind, um die für die geplante Unter­nehmung optimale Rechtsform unter Einhal­tung aller gesetz­licher Vorga­ben realisieren zu können. Gleicher­maßen können Strategien zum grenz­über­schrei­ten­den Waren­vertrieb nur dann erfolg­reich umge­setzt werden, wenn die recht­lichen Voraus­setzungen des Absatz­landes ausrei­chend berück­sichtigt werden.

Fachspezifische Beratung bei allen internationalen Transaktionen mit Bezug zum deutschen Recht

dmp Rechtsanwälte berät Unter­nehmen, aber auch Privat­personen umfassend bei allen internatio­nalen Transak­tionen, die in Bezug zu Deutsch­land stehen. Im Focus stehen hierbei u.a. Frage­stellungen aus dem Bereich des Gesellschafts­rechts und des M&A, des Handels- und Vertriebsrechts, des Arbeits­rechts, der Business-Migration und des Insolvenz­rechts. Neben der Prüfung und Gestal­tung von Vertrags­werken, vertreten wir Sie in allen außer­gerichtlichen, gerichtlichen oder schieds­gericht­lichen Streitigkeiten mit Ihrem Geschäfts­partner – stets mit dem Ziel, Ihre individuellen wirtschaft­lichen Interessen best­möglich und ziel­gerichtet durchzu­setzen.

Unsere im inter­nationalen Recht spezialisierte Rechts­anwälte und Steuer­berater verfügen über besondere Fach­kenntnisse des deutschen und inter­nationalen Wirtschafts­rechts, erwor­ben im Rahmen von Aus­lands­studien sowie zum Teil lang­jährigen Auslands­aufent­halten, und kommu­ni­zieren mit Ihnen in der Sprache Ihres Landes (Italie­nisch, Pol­nisch, Russisch, Französisch) oder in eng­lischer Sprache. Bei fach­über­greifen­den Angelegen­heiten können jederz­eit Kollegen aus den betroffenen Rechts­bereichen hinzu­gezogen und durch die Bildung von Experten­teams auch komplexe Frage­stellungen optimal gelöst werden. Eine Zusammen­arbeit der Kollegen unserer Stand­orte in Italien und Deutschland ist dabei ebenso selbst­verständ­lich, wie die Einbe­ziehung externer Kooperations­partner aus unserem Netzwerk, zu dem u.a. auch Experten der inter­nationalen Anwalts- ­und Steuerberaternetzwerke DIRO AG und WIRAS Verbund gehören.

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