Nach EuGH-Urteil: LKW-Maut rechtzeitig zurückfordern!

Im Oktober 2020 hat der Europäische Gerichtshof (Rechtssache C / 321/19) entschieden, dass die Berechnung der LKW-Maut in Deutschland fehlerhaft ist. Die europäische Wegekostenrichtlinie lässt die Erhebung einer Maut vor allem für Infrastrukturkosten zu. Dazu gehören die Ausgaben für Bau, Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes. Die LKW-Maut wird auf der Grundlage des Wegekostengutachtens berechnet. Neben den Infrastrukturkosten bezieht Deutschland aber auch die Kosten für polizeiliche Tätigkeiten bei der Berechnung mit ein. Polizeiliche Tätigkeiten (Verkehrspolizei) sind jedoch hoheitliche Befugnissen des Staates und daher nicht als Kosten für den Betrieb im Sinne der Richtlinie anzusehen, so der EuGH. Damit ist die entsprechende Rechtsgrundlage zur Erhebung dieses Teils der Mautgebühren (materiell) unwirksam, und zwar von Beginn ihres Inkrafttretens.

Da diese Kosten für die Verkehrspolizei in den deutschen Mautsätzen bis heute berücksichtigt wurden und werden, ist davon auszugehen, dass die Maut seit Jahren zu hoch berechnet worden ist. Dies führt dazu, dass die Transport- und Speditionsunternehmen einen Anspruch auf Rückerstattung von zu Unrecht erhobenen Gebühren bzw. des auf die unzulässigen Kosten entfallenden Teils haben.

Verjährung droht – dringender Handlungsbedarf!

Die Mautgebühren können jedoch nur solange zurückverlangt werden, bis die Verjährung eingetreten ist. Dafür muss der Erstattungsanspruch bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres geltend gemacht werden, das auf die Entstehung des Anspruchs folgt. Da die Maut in der Regel von der Toll Collect GmbH automatisch abgebucht wird, entsteht der Rückerstattungsanspruch im Moment der Abbuchung. So kann im Jahr 2021 die Maut, die vor 2018 abgebucht wurde, wegen Verjährung nicht mehr zurückverlangt werden. Maut, die im Jahr 2018 oder später abgebucht wurde, muss bis zum Ende des Jahres 2021 zurückverlangt werden. Dies gilt auch dann, wenn erst Anfang des Jahres 2018 Maut abgebucht wurde, die eine Ende 2017 durchgeführte Fahrt betrifft.

Wie hoch ist die Rückerstattung?

Über die Höhe der Rückerstattung kann man pauschal keine Antwort geben, da die Höhe der Maut von unterschiedlichen Faktoren, wie LKW-Eigenschaften, Kilometeranzahl, Art der Bundesstraße usw. abhängt. Nach derzeitigem Kenntnisstand beläuft sich diese aber wohl auf mindestens 3,8 % der entrichteten Mautgebühr. Auf das Jahr verteilt kann der Betrag sich daher bei kleineren und mittelgroßen Speditionen schnell auf einen fünf- oder gar sechsstelligen Betrag summieren.

Aber auch bei den aktuellen Bescheiden besteht Handlungsbedarf, denn die Mauthöhe wurde von der Bundesregierung bisher nicht abgeändert.

Unsere Anwälte unterstützen Sie gern bei der Rückforderung der LKW-Maut für die Jahre 2018, 2019 und 2020. Kosten, die für eine Beauftragung entstehen, werden nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abhängig von der Höhe der Rückforderung berechnet und vor einer Auftragserteilung selbstverständlich mit Ihnen besprochen.

Autor und Ansprechpartner:

Alexander Shmagin

Rechtsanwalt