Spätestens ab dem 1. Januar 2022 sollten Sie die neuen Vorschriften zum Kaufrecht kennen und Ihre AGBs etc. aktualisiert haben, denn dann gelten die Neuregelungen u.a. zum Erwerb von Kaufsachen mit digitalen Elementen und zum Sachmangelbegriff.
Führte das Homeoffice in vielen Unternehmen bis Anfang des letzten Jahres noch ein Schattendasein, musste sich mit Beginn der Corona-Pandemie jeder Arbeitgeber mit diesem Thema auseinandersetzen.
Noch kurz vor der Sommerpause überreichte der Geschäftsführer der AHK Mailand Jörg Buck dem für das Italiengeschäft von dmp verantwortlichen Partner Karl-Heinz Lauser eine Plakette zu 25 Jahren Mitgliedschaft.
Die EU-Kommission war in letzter Zeit mit Blick auf den Datenschutz sehr fleißig. Zum einen veröffentlichte sie – wie schon berichtet – den Beschluss zur Angemessenheit des Datenschutzniveaus im Vereinigten Königreich.
Viele Unternehmen dürften gebangt haben! Bereits am 31.01.2020 trat das Vereinigtes Königreich aus der EU aus. Allerdings enthielt das Austrittsabkommen eine Übergangsphase bis zum 31.12.2020, welche die weitere Anwendung der europäischen Regelungen festlegte.
Auch in einem in Deutschland eröffneten Insolvenzverfahren kann sich die Insolvenzanfechtung nach ausländischem Recht richten. Und zwar dann, wenn die anzufechtende Handlung (meist Zahlung) auf einem Vertrag beruht, der ausländischem Recht unterliegt.
Arbeiten im Home Office und Smart Working führt bekanntlich nicht immer zu besserer Vereinbarung von Arbeit und sonstigem (Familien)Leben. Im Gegenteil: Oft wird länger und unstrukturierter gearbeitet. Gerne zieht sich der Email-Austausch mit dem Chef auch in die späten Abendstunden – nicht nur bei Führungskräften.
Mit einer Allgemeinverfügung vom 21.06.2021 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihre schon im Januar 2021 angekündigten Maßnahmen zu Prämiensparverträgen mit unwirksamen Zinsanpassungsklauseln umgesetzt.
Durch das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche hat der Gesetzgeber den Straftatbestand der Geldwäsche umfassend reformiert.
Dass Männer und Frauen für gleiche Arbeit ungleich bezahlt werden, ist schon lange bekannt. Vielfach beklagt, hat sich doch über Jahrzehnte wenig geändert. Das könnte nach dem jüngsten EuGH Urteil (C-624/19) – bislang nur Pressemitteilung vom 3. Juni 2021 – nun anders werden.