Share Deals bei Immobilienverkäufen erschwert

Seit 2019 wird die Reform der Grunderwerbsteuer erwartet, nunmehr ist es beschlossen: Ab Juli 2021 wird der Erwerb von Immobilien über Geschäftsanteile (Share Deals) strenger reglementiert.

Absenkung des Schwellenwerts bei längerer Haltefrist

Bislang fiel bei solchen Share Deals die Grunderwerbsteuer nicht an, wenn ein Gesellschafter bis zu 95 % der Geschäftsanteile an einer Gesellschaft mit Grundbesitz erwarb. Mit dem neuen Gesetz, welches voraussichtlich am 01.07.2021 in Kraft tritt, ist die Grenze dieses Schwellenwerts auf bis zu 90% abgesenkt worden. Zusätzlich musste bislang der Minderheitsgesellschafter, welcher mit maximal 10% an einer Immobiliengesellschaft beteiligt ist, seine Anteile fünf Jahre halten, um das Steuerprivileg zu nutzen. Diese Haltefrist wird für den Co-Investor nun auf 10 Jahre verlängert.

Damit lösen ab Juli 2021 Share Deals nur dann keine Grunderwerbsteuer aus, wenn die Anteile an einer Immobiliengesellschaft von zwei Gesellschaftern mit einer Verteilung von max. 89,9 % zu 10,1 % erworben werden und der Mehrheitsgesellschafter keine weiteren Anteile innerhalb der nächsten 10 Jahre erwirbt.

Weitere Änderungen für Personen- und Kapitalgesellschaften

Mit dem neuen Gesetz wird außerdem die sog. Vorbehaltensfrist nach § 6 GrEStG auf fünfzehn Jahre verlängert, die Ersatzbemessungsgrundlage wird künftig auch auf Immobilientransaktionen im Rückwirkungszeitraum von Umwandlungsfällen angewandt und bestimmte Regeln für Kapitalgesellschaften werden verschärft.

Mit der Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes hoffen die Bundesländer auf Mehreinnahmen, wobei beim Wechsel des Eigentümers von Grundbesitz in Deutschland ein Steuersatz von bis zu 6,5 Prozent je nach Bundesland gilt. Die Kritik aus der Immobilienbranche konnte die Neuregelung zwar verzögern, jedoch nicht verhindern.

Natalia Dippe
Rechtsanwältin 
Natalia.Dippe@derra-b.de