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Das Verhältnis des Kunden zu seiner Bank und die Abwicklung seiner Bankgeschäfte haben seit jeher eine zentrale wirtschaftliche Bedeutung für Unternehmer. Doch auch für Verbraucher nimmt deren Relevanz stetig zu. Banken wiederum sehen sich einer weiter zunehmenden Regulierung ihrer Geschäftstätigkeit durch gesetzliche Regelungen im Bankrecht ausgesetzt, auf die es unter Beachtung rechtlicher Aspekte zu reagieren gilt.
Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase gehen viele Kapitalanleger zudem dazu über, in undurchsichtige und zum Teil hochriskante Anlagemodelle zu investieren – angeboten beispielsweise von Firmen wie Lehman, Phoenix, Prokon, S&K oder Infinus. Das Ergebnis: eine steigende Anzahl gerichtlicher Auseinandersetzungen über damit verbundene Schäden. Unsere im Bankrecht spezialisierten Rechtsanwälte haben weitreichende Erfahrungen bei der Vertretung geschädigter Kapitalanleger, Aktionäre und Investoren in solchen Verfahren.
Rechtsanwälte für Bankrecht – Fachkenntnisse und Recherchen führen zu tragfähigen Lösungsmodellen
Eine sachgerechte Beratung und Vertretung in bankrechtlichen Sachverhalten setzt jedoch eine genaue und aktuelle Kenntnis der Gesetzeslage und der sich in ständigem Fluss befindlichen höchstrichterlichen Rechtsprechung voraus. Nur wer seine Rechtsposition und diejenige seines Gegenübers kennt, kann sinnvolle und tragfähige Lösungen für Fragestellungen entwickeln, die auf diesem Rechtsgebiet – insbesondere bei der Finanzierung von Unternehmen oder Immobilien – oft existenziell sind.
Für die rechtliche Bewertung notleidender Kapitalanlagen und möglicher Schadensersatzansprüche gegen Initiatoren, Prospektverantwortliche und Anlageberater bzw. -vermittler sind darüber hinaus zum Teil umfangreiche Recherchen über die konkreten Hintergründe erforderlich: Kein im Bankrecht tätiger Rechtsanwalt kennt per se alle auf dem Markt befindlichen Anlagemodelle, weshalb eine Prüfung der Vertragsgrundlagen und der Beleuchtung der Ereignisse wie auch der beteiligten Personen (und ihrer Vermögensverhältnisse) im konkreten Fall unerlässlich ist. Denn dem geschädigten Kapitalanleger ist stets daran gelegen, bei der Verfolgung seiner Schadensersatzansprüche wirtschaftlich vernünftig vorzugehen, um eine Vertiefung seines bereits entstandenen Schadens durch fruchtlose Rechtsverfolgungsmaßnahmen zu vermeiden.
Langjährige Erfahrungen unserer Rechtsanwälte im Bankrecht und Kapitalmarktrecht gehören zu unseren Stärken
dmp Rechtsanwälte ist seit vielen Jahren im Bankrecht und Kapitalmarktrecht tätig. Einige Fachanwälte unserer Kanzlei sind ausgebildete Bankkaufleute und kennen daher nicht nur die Sichtweise der Bankkunden, sondern auch diejenige der Banken. Hierdurch sind sie in besonderer Weise dazu berufen, einen Ausgleich der Interessen von Bank und Kunde zu finden, um angemessene und realistische Lösungen unter Beachtung des Bankrechts zu finden – bevor notfalls eine gerichtliche Klärung herbeigeführt werden muss.
Ein großer Schwerpunkt der auf dem Gebiet des Bankrechts tätigen Rechtsanwälte stellt das Kapitalanlagerecht dar. Viele geschädigte Kapitalanleger wenden sich an uns, um ihre Schäden zu minimieren und ihre Forderungen durch uns bewerten und ggf. durchsetzen zu lassen (bzw. weitergehende, gegen sie gerichtete Forderungen abzuwehren). Dabei kommt es oft darauf an, zunächst einmal Licht in den „Dschungel“ der Vertragskonstruktion und der in Betracht kommenden Anspruchsgegner zu bringen – ebenso wie in die Flut teilweise unerbetener Informationen und Beratungsangebote von „Anlegerschutz-Anwälten“. Wir betreuen und beraten Mandanten auch aus diesem Bereich individuell und nicht als „Nummer“ im Massengeschäft des Bankrechts.
Zum Erfahrungs- und Kenntnisaustausch über gleichartige Fälle können wir zudem auf ein Netzwerk entsprechend fachkundiger Rechtsanwälte des Bankrechts aus dem gesamten Bundesgebiet zurückgreifen.
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