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Wegen der gegenwärtigen Niedrigzinsphase und Wohnungsnot in Deutschland gewinnt die Baubranche zunehmend an Bedeutung. Firmen und Privatpersonen investieren in „Betongold“. Das Bau- und Architektenrecht unterliegt einem stetigen Wandel. Nach langen Diskussionen hat der Gesetzgeber seit dem 01.01.2018 das Architekten- und private Baurecht umfassend reformiert, um einen besseren Ausgleich der Interessen zwischen Bauherr, Bauunternehmer und Architekten zu finden. So wurde z. B. der Verbraucherschutz privater Bauherren gestärkt und Bauunternehmer sowie Architekten sollen leichter zu ihrem verdienten Werklohn gelangen. In dieser schwierigen Gemengelage geben Ihnen unsere Rechtsanwälte für Bau- und Architektenrecht einen rechtlichen Kompass, damit Sie Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Interessen durchsetzen können.

Unsere Beratungsleistungen im Bau- und Architektenrecht 

Unsere Anwaltskanzlei betreut an allen Standorten die am Bau beteiligten Personen in außergerichtlichen und gerichtlichen Belangen sowie vor Behörden und in internationalen Angelegenheiten. Zu unseren Mandanten zählen Bauherren, Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure. Aufgrund des höheren Insolvenzrisikos in der Baubranche ist ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit auch die Schnittstelle zwischen Bau- und Insolvenzrecht. Hier verfügen wir als langjährige Insolvenzverwalterkanzlei über eine sehr gute Expertise.

Wir sind Ihre Ansprechpartner für alle Probleme im Bereich des Bau- und Architektenrechtes, wie z.B.:

  • Bauplanungsrecht und Bau­genehmingung 
  • Beratung bei VOB/B- und BGB-Bauverträgen, Architekten- und Ingenieurverträgen
  • Beratung bei Grund­stückskauf- und Wohnungs­eigen­tums­ver­trägen
  • Bauträgerrecht 
  • Mängelhaftung bei VOB/B- und BGB-Verträge
  • Baubegleitung und Nachtragsmanagement
  • Durchsetzung von Mängel- und Schadensersatzansprüchen am Bau 
  • Bauabnahme
  • Durchsetzung oder Abwehr von Werklohnforderungen bzw. von Honorarforderungen nach HOAI
  • Fragestellungen zu Sicherheiten am Bau 
  • Führung von selbständigen Beweisverfahren und von sonstigen Bauprozessen 

Beratung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten 

Auf Grund der internationalen Ausrichtung unserer Kanzlei können wir auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten umfassende Beratungsleistungen im Bereich des Bau- und Architektenrechts anbieten. Über unseren eigenen Standort in Italien, Kooperationen u.a. in Russland, Litauen und in der Türkei sowie unsere Mitgliedschaft im europäischen Anwaltsnetzwerk DIRO AG stehen uns europaweit qualifizierte Kollegen zur Verfügung, die wir jederzeit in die Mandatsbearbeitung einbeziehen können.