In Zeiten der Niederlassungsfreiheit, des freien Warenverkehrs und EU-weiter Anerkennung ausländischer Rechtsformen von Gesellschaften ist das EU-Recht nicht mehr aus dem Rechtsverkehr wegzudenken. Das EU-Recht ist schon lange keine abstrakte Größe mehr, sondern greift in alle unsere Lebensbereiche direkt ein. Das Wettbewerbsrecht und die Widerrufsrechte in zivilrechtlichen Verträgen in der heutigen Form entspringen beispielsweise der Gesetzgebung Brüssels.

Einfluss europäischer Verordnungen im Handels- und Vertriebsrecht 

Bei grenzüberschreitenden Vertragsbeziehungen richten sich viele Aspekte nach EU-Verordnungen, so zum Beispiel die wichtige Frage, welche Rechtsordnung auf ein Vertragsverhältnis anzuwenden ist oder vor welchen Gerichten im Streitfall Klage erhoben werden kann. Komplexe Rechtsbereiche, wie die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Entscheidungen in Inland, sind durch unmittelbar geltende EU-Verordnungen einheitlich geregelt. Auch das Vertriebsrecht steht in weiten Teilen unter dem Einfluss europarechtlicher Vorschriften. Große Aufmerksamkeit hat auch die Datenschutzgrundverordnung erlangt, durch die ein einheitliches europäisches Datenschutz-Niveau geschaffen wurde.

EU-Grundrechtecharta gewinnt an Bedeutung 

Die EU-Grundrechtecharta nimmt im Alltag an Bedeutung und Präsenz zu. Der EU-Gerichtshof stützt sich in seinen Entscheidungen zunehmend auf die Charta, und auch die nationalen Gerichte werden sich der Bedeutung dieses Rechtekatalogs immer stärker bewusst und ersuchen den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Auslegung. Prof. Dr. Meyer, einer der Gründer unserer Kanzlei, vertrat den Bundestag im Verfassungskonvent der Europäischen Union und ist heute Herausgeber des Nomos Kommentars zur Charta der Grundrechte.  Machen Sie sich die unmittelbaren und mittelbaren Wirkungen des Europarechts mit unserer Hilfe zunutze.

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