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Gewerbliche Schutzrechte spielen in unserer Gesellschaft eine immer größere Rolle – denn angesichts Globalisierung und wachsender Konkurrenz ist es für Unternehmer von grundlegender Bedeutung, ihre Geschäftsideen und technischen Entwicklungen vor Nachahmungen so weit wie möglich zu schützen. Gegenstand des gewerblichen Rechtsschutzes sind insbesondere das Patent-, Marken- und Designrecht, die die Ausschließlichkeitsrechte eines Rechtsinhabers umfassend regeln.

Neben dem gewerblichen Rechtschutz schützt das Urheberrecht persönliche geistige Schöpfungen. Die Sicherung von immateriellen Güter, auch als geistiges Eigentum bezeichnet, kann durch vorbeugende Maßnahmen wie Marken- oder Patentanmeldungen erfolgen oder repressiv durch das Vorgehen gegen Nachahmungen oder unrechtmäßige Nutzungen von urheberrechtlichen Schöpfungen.

Der Gewerbliche Rechtschutz umfasst daneben auch den Schutz der gewerblichen Tätigkeit selbst als sog. wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz. Im Wettbewerbsrecht wird davon ausgegangen, dass der Markt sich selbst regulieren kann, indem Mitbewerber und (Verbraucher-) Verbände selbst gegen unlautere Verstöße von Unternehmern vorgehen können, etwa durch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Aufforderungen zur Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärungen. Siehe weitere Informationen hierzu unter Wettbewerbs- und Marketingrecht

Unsere Beratungs­leis­tung­en im Gewerb­lichen Rechts­schutz und Urheber­recht

Wir stimmen mit Ihnen vorab Ihre Strategien ab und mini­mieren Ihre recht­lichen Risiken, die mit der Verwendung geistigen Eigen­tums einhergehen. Wir beraten Sie bei der Ent­wick­lung einer schutz­würdigen Marke, unter­stützen Sie bei der Anmel­dung und ver­treten Ihre Inte­ressen bei auf­kommen­den Streitig­keiten. Sollte es im Rahmen gewerb­licher Schutzrechte oder Urheber­rechte zum Streit kommen, über­nehmen wir die gericht­liche Ver­tretung oder die Vertretung vor einem Schiedsgericht für Sie. Unsere Rechts­anwälte sind Ihre Ansprech­partner für alle Belange im Bereich des gewerb­lichen Rechts­schutzes wie zum Beispiel:

Design-, Patent- und Markenrecht

  • Unterstützung in der Entwicklung einer Marke
  • Anmeldung von deutschen und euro­pä­ischen Marken
  • Anmeldung von Designs und Patenten
  • Geltend­machung von Schutz­an­sprüchen
  • Abwehr von Schutz­an­sprüchen Dritter

Urheberrecht

  • Beratung zu urheber­recht­lichen Nutzungs­rechten
  • Geltend­machung urheber­rechtlicher Ansprüche

Kunsturheberrecht

  • Beratung zu kunsturheberrechtlichen Nutzungsrechten
  • Geltendmachung kunsturheberrechtlicher Ansprüche

Fachübergreifende Beratung 

Unsere kompetenten Rechtsanwälte an unseren Standorten arbeiten eng mit Experten aus anderen Rechtsgebieten zusammen, sofern es sachliche Überschneidungen gibt.

Über unsere Mitgliedschaft im europäischen Anwaltsnetzwerk DIRO AG sowie unseren Standort in Italien sind wir zudem in der Lage, Sie auch über die deutschen Grenzen hinaus umfänglich beraten zu können.