Startseite / Tätigkeitsfelder / Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
Gewerbliche Schutzrechte spielen in unserer Gesellschaft eine immer größere Rolle – denn angesichts Globalisierung und wachsender Konkurrenz ist es für Unternehmer von grundlegender Bedeutung, ihre Geschäftsideen und technischen Entwicklungen vor Nachahmungen so weit wie möglich zu schützen. Gegenstand des gewerblichen Rechtsschutzes sind insbesondere das Patent-, Marken- und Designrecht, die die Ausschließlichkeitsrechte eines Rechtsinhabers umfassend regeln.
Neben dem gewerblichen Rechtschutz schützt das Urheberrecht persönliche geistige Schöpfungen. Die Sicherung von immateriellen Güter, auch als geistiges Eigentum bezeichnet, kann durch vorbeugende Maßnahmen wie Marken- oder Patentanmeldungen erfolgen oder repressiv durch das Vorgehen gegen Nachahmungen oder unrechtmäßige Nutzungen von urheberrechtlichen Schöpfungen.
Der Gewerbliche Rechtschutz umfasst daneben auch den Schutz der gewerblichen Tätigkeit selbst als sog. wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz. Im Wettbewerbsrecht wird davon ausgegangen, dass der Markt sich selbst regulieren kann, indem Mitbewerber und (Verbraucher-) Verbände selbst gegen unlautere Verstöße von Unternehmern vorgehen können, etwa durch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Aufforderungen zur Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärungen. Siehe weitere Informationen hierzu unter Wettbewerbs- und Marketingrecht.
Unsere Beratungsleistungen im Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht
Wir stimmen mit Ihnen vorab Ihre Strategien ab und minimieren Ihre rechtlichen Risiken, die mit der Verwendung geistigen Eigentums einhergehen. Wir beraten Sie bei der Entwicklung einer schutzwürdigen Marke, unterstützen Sie bei der Anmeldung und vertreten Ihre Interessen bei aufkommenden Streitigkeiten. Sollte es im Rahmen gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte zum Streit kommen, übernehmen wir die gerichtliche Vertretung oder die Vertretung vor einem Schiedsgericht für Sie. Unsere Rechtsanwälte sind Ihre Ansprechpartner für alle Belange im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes wie zum Beispiel:
Design-, Patent- und Markenrecht
- Unterstützung in der Entwicklung einer Marke
- Anmeldung von deutschen und europäischen Marken
- Anmeldung von Designs und Patenten
- Geltendmachung von Schutzansprüchen
- Abwehr von Schutzansprüchen Dritter
Urheberrecht
- Beratung zu urheberrechtlichen Nutzungsrechten
- Geltendmachung urheberrechtlicher Ansprüche
Kunsturheberrecht
- Beratung zu kunsturheberrechtlichen Nutzungsrechten
- Geltendmachung kunsturheberrechtlicher Ansprüche
Fachübergreifende Beratung
Unsere kompetenten Rechtsanwälte an unseren Standorten arbeiten eng mit Experten aus anderen Rechtsgebieten zusammen, sofern es sachliche Überschneidungen gibt.
Über unsere Mitgliedschaft im europäischen Anwaltsnetzwerk DIRO AG sowie unseren Standort in Italien sind wir zudem in der Lage, Sie auch über die deutschen Grenzen hinaus umfänglich beraten zu können.