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Der kaufmännische Geschäftsverkehr unterliegt eigenen Gesetzmäßigkeiten – nicht nur in seinen betriebswirtschaftlichen Denkmustern, sondern auch in den gesetzlichen Anforderungen. Das Handelsrecht basiert auf dem Grundprinzip der Rechtssicherheit und des Vertrauens in kaufmännische Handlungen. Dies zeigt sich zum Bespiel in der Errichtung von Handelsregistern oder dem Grundsatz der Rechtsscheinhaftung.
Kaufleute unterliegen erhöhten Sorgfalts-, Rüge- und Dokumentationspflichten bei der Durchführung von Handelsgeschäften. Allerdings profitieren sie auch von Lockerungen zur Erleichterung des Geschäftsverkehrs, zum Beispiel im Hinblick auf Formvorschriften oder bei der Vereinbarung von Gerichtsstandvereinbarungen.
Im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen können zwischen Kaufleuten zudem Abweichungen von gesetzlichen Vorschriften vereinbart werden, was bei Verträgen mit oder zwischen Nichtkaufleuten unzulässig wäre. Auch die sog. INCOTERMS oder das UN-Kaufrecht sind speziell für den kaufmännischen Geschäftsverkehr entwickelte Regelwerke.
Einen wichtigen Bestandteil des Handelsrechts bildet das Vertriebsrecht, dem angesichts des stetig steigenden Warenabsatzes immer mehr Bedeutung zukommt. Für Unternehmen ist die Ausgestaltung geeigneter Vertriebswege, z.B. durch Beschäftigung von Handelsvertretern, Vertriebshändlern oder Franchisenehmern, ein entscheidender Faktor.
Anwaltliche Beratung von Unternehmer, Handelsvertreten und Vertragshändlern
Zur täglichen Praxis von dmp Rechtsanwälte gehört es, Unternehmer bei der Ausarbeitung und Prüfung der im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen verwendeten Verträge und Geschäftsbedingungen zu unterstützen. Bei der Gestaltung von Vertriebsverträgen für Unternehmer bzw. Handelsvertreter, Vertragshändler oder Franchisenehmer liegt unser besonderes Augenmerk auf sensiblen Regelungsinhalten, wie Provisions- und Abfindungsansprüche, Kündigungsgründe, Wettbewerbsverbote etc. Wenn es zum Streit im Hinblick auf Kündigung, Provisionsanspruch und Provisionsabrechnungen, Buchauszug, Abfindung bzw. Ausgleichsanspruch etc. kommt, helfen unsere Rechtsanwälte Ihnen bei der Feststellung, Berechnung und Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrem Vertragspartner. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, übernehmen wir Ihre Vertretung vor Gericht bzw. Schiedsgerichten.
Besondere Qualifikation der Rechtsanwälte von dmp im Vertriebsrecht und bei internationalen Fragestellungen
Durch direkten Kontakt zu der Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. in Berlin, zu deren Vertrauensanwälten dmp Rechtsanwälte gehört, sowie der Mitgliedschaft unserer Rechtsanwälte in der Deutschen Gesellschaft für Vertriebsrecht, sind wir stets über den aktuellen Stand der Entwicklungen im Bereich Vertriebsrecht informiert. Zudem sind unsere im Vertriebsrecht spezialisierten Rechtsanwälte regelmäßig als Referenten tätig, nehmen an Fortbildungen teil und publizieren Beiträge zu praxisnahen Themen.
Auf Grund der internationalen Ausrichtung von dmp Rechtsanwälte sind unsere Experten auch bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in der Lage, Sie qualifiziert und unter Beachtung der bestehenden rechtlichen Besonderheiten zu beraten. Über unseren Standort in Italien können wir zudem in allen Fragen des italienischen Vertriebsrechts umfassende anwaltliche Beratung anbieten. Beratungsleistungen können in deutscher, englischer, italienischer, polnischer als auch russischer Sprache erfolgen.
Über unsere Mitgliedschaft bei der DIRO AG, einem der größten europäischen Anwaltsnetzwerke, stehen uns zudem europaweit Kooperationspartner zur Verfügung.
Weitere Informationen:
Ihre Berater
Rechtsanwalt, LL.M. (Moskau)
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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner
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