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Wohnraum- und Gewerbemietrecht

Die Beziehung zwischen Vermieter und Mieter erweist sich oftmals als fragile Allianz, weil im Mietvertrag nicht das Gewollte steht, sich die Rechtslage verändert hat oder unvor­herseh­bare Umstände eintreten, wie zuletzt die Corona-Pandemie. Auch situations­bedingte Umstände beeinflussen das Miet­verhält­nis, etwa wenn die Miete ausbleibt oder die allge­meine Preis­ent­wicklung Verände­rungen der Miete und/oder der Betriebs­kosten erfor­der­lich macht.

Unsere Beratungsleistungen im Mietrecht

Als Fachanwalts­kanzlei kennen wir die Proble­matiken und Interessenlagen beider Seiten und vertreten Ihre Interessen sowohl auf Mieter-, als auch auf Vermieter­seite gericht­lich wie außer­gericht­lich in allen Fragen des Gewerbe­raum- und Wohnraum­miet­rechts, insbeson­dere bei:

  • Erstellung von Mietverträgen, Nachträgen etc.
  • Begleitung bei der Durchsetzung/Abwehr von Mietanpassungen
  • Beendigung von Mietverhältnissen, Durchsetzung von Räumungsansprüchen
  • Geltendmachung vertraglicher Ansprüche

Auch im Pachtrecht, Erbbaurecht und Nachbarschaftsrecht können wir Sie fachlich qualifiziert beraten.

Da es sich insbesondere beim Mietrecht um ein schnelllebiges Rechtsgebiet mit einer Vielzahl von Neuerungen und Änderungen handelt, ist es wichtig, immer die aktuellste Rechtsprechung zu kennen. Diese verfolgen wir für Sie regelmäßig und bieten unseren gewerblichen Mandanten in diesem Bereich Schulungen zur Unterstützung der täglichen Arbeit an.

Wohnungs­eigen­tums­recht 

Schon beim Kauf einer Eigentumswohnung oder eines gewerblichen Teileigentums stellen sich viele Rechtsfragen für den Laien. Verkäufer und Käufer, die sich schon vor dem Termin beim Notar durch einen spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen, können hier häufig im Vorfeld folgenschwere Fehler vermeiden.

Teilungserklärung, Gemeinschafts­ordnung und Beschlusssammlung bestimmen neben dem seit 01.12.2020 umfassend reformierten Wohnungs­eigentums­gesetz den rechtlichen Rahmen für den Umgang der Miteigen­tümer untereinander sowie deren Rechte und Pflichten. Oft unterschätzt wird auch der Umstand, dass es sich um eine Gemeinschaft handelt, deren Entscheidungen in der Regel durch Mehrheitsbeschlüsse getroffen werden und damit auch den eigenen Interessen widersprechen können. Eine fachlich qualifizierte Beratung ist daher unerlässlich.

Aber auch, wenn man Eigentümer­gemein­schaften gewerblich verwaltet, ist oftmals fach­kundige Unter­stützung wichtig.

Unsere Beratungsleistungen im Wohnungs­eigentums­recht

Im Bereich des Wohnungs­eigentums­rechts bieten wir Ihnen professio­nelle anwaltliche Beratung unter anderem bei:

  • dem Erwerb von Sondereigentum
  • Streitigkeiten rund um das Sonder- und Gemeinschaftseigentum
  • Beschlussanfechtungen / Nichtigkeitsfeststellungs­klagen

Immobilienrecht 

Der Kauf von Immobilien ist ein anspruchs­voller Entwicklungs- und Entscheidungs­prozess, der meistens mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden ist.  Die maßgeblichen rechtlichen Fragen und zugrunde liegenden Verträge sind komplex. Die Durchführung einer Due Diligence im Falle eines Immobilien­investments ist vor einer Kaufent­scheidung in jedem Fall durch einen auf das Immobilien­recht speziali­sierten Rechts­anwalt angeraten.

Die Beurkundung von Grundstücks-, Bauträger- und Wohnungs­kauf­verträgen ist gesetzliche Aufgabe des Notars, so dass oft darauf vertraut wird, dass der Notar die eigenen Interessen ange­messen berück­sichtigt und beratend tätig wird. Da der Notar aber zur strengen Neutralität gegen­über beiden Vertrags­parteien ver­pflichtet ist, kann er eine best­mög­liche Vertretung Ihrer Inte­ressen nicht gewähr­leisten.

Eine kompe­tente Bera­tung durch einen auf das Immo­bilien­recht speziali­sierten Rechts­anwalt bereits bei Prüfung der Kauf­objekte im Rahmen eine Due Diligence, beim Ent­wurf und der Ver­hand­lung der Grund­stücks­kauf­ver­träge sowie der Ab­wick­lung dieser Verträge ist daher äußerst wichtig, um böse Über­rasch­ungen und Fehl­investi­tionen zu vermeiden.

Ist der notarielle Grundstücks­kauf­vertrag oder Bau­träger­vertrag jedoch bereits beur­kundet und werden dann verein­barte Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet, der Übergabe­termin nicht einge­halten, Mängel vor Vertragsschluss nicht entdeckt oder gar verschwie­gene Mängel des Grund­stücks oder des Wohnungs­eigen­tums festgestellt, ist ebenso dringend eine zeitnahe anwalt­liche Wahrung und Durch­setz­ung Ihrer recht­lichen Inte­res­sen durch einen im Immo­bilien­recht speziali­sierten Rechts­anwalt geboten.

Unsere Beratungsleistungen im Immobilienrecht

Als im Immobilien­recht erfahrene Rechts­an­wälte bieten wir Ihnen anwaltliche Beratung sowie Prozess­vertretung bei allen Frage­stell­ungen im Immobilien­recht, insbe­son­dere bei:

  • der Durchführung der Due Diligence von Immobilieninvestments (asset deal/share deal)
  • der Gestaltung und Prüfung notarieller Vertragsentwürfe vor Erwerb/ Veräußerung von Grundstücken und Wohnungseigentum
  • Geltendmachung und Abwehr von Vorkaufsrechten
  • Durchsetzung Ihrer Rechte/Abwehr unbe­rechtigter Forderungen aus Grund­stückskauf­verträgen, Bauträger­verträgen und  Wohnungs­eigentums­kaufverträgen
  • Prüfung und Durchsetzung von Rückab­wicklungs­ansprüchen
  • bei dem Wunsch nach Selbstnutzung von vermieteten Grundstücken und vermietetem Wohnungseigentum
  • Geltendmachung und Abwehr von Rechten aus Makler­verträgen

Auch Fragen rund um die Rechte an Grund­stücken, wie etwa Wohn­rechte, Wege­rechte und Reallasten, klären wir für Sie. Als in der Zwangs­verwaltung lang­jährig tätige Kanzlei können wir Ihnen zudem die Beglei­tung und Ver­tre­tung bei Zwangs­verstei­gerungs- und Zwangs­verwaltungs­verfahren anbieten.

Fachübergreifende Bera­tung im Bereich des Miet- und Immo­bilien­rechts

dmp Rechtsanwälte verfügt über Spezialisten und Fachanwälte sowohl im Bereich des Miet- und Wohnungs­eigentumsrechts und des Immobilien­rechts, als auch angrenzender Rechtsgebiete, wie des Steuer­rechts, des Handels- und Gesell­schafts­recht, des Bau- und Architekten­rechts und des Familien- und Erbrechts. Zudem können wir die Steuer­bera­tung sowohl über eigene Spezialisten, als auch koope­rierende Gesellschaften anbieten und Ihnen fachlich qualifi­zierte Notare für die Beurkun­dung von notariellen Kauf­verträgen empfehlen, mit denen wir seit vielen Jahren vertrauensvoll zusammenarbeiten. Dies ermöglicht es uns, Ihnen eine fachlich qualifi­zierte Beratung zu allen Themen rund um die Immobilie zu offerieren.

Aufgrund unseres eigenen Standortes in Mailand können wir Ihnen auch Beratung beim Eigentumserwerb von Immo­bilien in Italien anbieten und Sie über die dort bestehen­den Besonderheiten allum­fassend informieren.

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