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Globalisierte Wirtschaft kann nur mit einer globalen Erwerbsmigration funktionieren. Die deutsche Wirtschaft muss sich dabei im internationalen Wettbewerb um die besten Fachkräfte und investitionsbereite Unternehmer behaupten. Das deutsche Erwerbsmigrationsrecht steht mithin im Fokus der politischen Diskussion und ist einem steten Wandel unterworfen, wie 2020 durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz.
Die besondere Herausforderung besteht darin, mit den deutschen Auslandsvertretungen, regionalen Ausländerbehörden, IHKs und der Bundesagentur für Arbeit sachgerechte Lösungen für unsere Mandanten zu finden. Die Erwerbsmigration erfordert dabei stets auch ein umfassendes Verständnis von den bestehenden bzw. zu gestaltenden gesellschaftsrechtlichen Strukturen. Das Erwerbsmigrationsrecht ist in vielerlei Hinsicht gesellschaftsrechtlichen Einflüssen ausgesetzt und umgekehrt.
Die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Beratung im Migrationsrecht
Dienst- und Besuchsreisende
Schon mit einem bloßen Schengen-Visum bzw. visumsfreien Aufenthalten eröffnen sich viele Möglichkeiten der wirtschaftlichen Betätigung in Deutschland, sei es auf Dienstreisen oder in Managementpositionen bei deutschen Unternehmen, soweit die Aufenthalte bestimmte zeitliche Grenzen nicht überschreiten.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Corporate Migration, Arbeitsmigration)
Fachkräfte und Arbeitgeber finden grenzüberschreitend zueinander. Das zunehmend liberalisierte Arbeitsmigrationsrecht hat einen wesentlichen Einfluss darauf, welche Arbeitskräfte in Deutschland dauerhaft zur Verfügung stehen. Internationale Konzerne entsenden ihre Beschäftigten weltweit. Die sog. Corporate Migration ermöglicht die personelle Vernetzung mit Unternehmensteilen in anderen Ländern.
Selbständige Unternehmer und Freiberufler (Business Migration)
Selbständige Unternehmer, Investoren und Freiberufler aus aller Welt können sich in Deutschland niederlassen. Die Regeln der Business Immigration wurden dafürstetig vereinfacht (Einzelheiten s.u.).
Arbeitssuchende, Anerkennung ausländischer Qualifikationen
Für ausländische Fachkräfte besteht die Möglichkeit, bis zu sechs Monate in Deutschland auf Arbeitsplatzsuche zu gehen. Bis zu 24 Monate wird ein Aufenthalt ermöglicht, um ausländische Berufsqualifikationen in Deutschland anerkennen zu lassen. Auch hier sind unsere Rechtsanwälte für Migrationsrecht die richtigen Ansprechpartner.
Studenten, Auszubildende, Schüler und Sprachkurse
Die deutschen Hochschulen stehen ausländischen Studenten weitgehend offen. Der Zugang zur betrieblichen Berufsausbildung hängt von einer Bedarfsprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit ab. Ein Schulbesuch als Migrationsgrundlage ist jedoch nur in bestimmten Fällen, etwa in Schulen mit internationaler Ausrichtung oder privat finanzierten Schulen möglich. Sprachkurse können regelmäßig bis zu 12 Monaten in Deutschland besucht werden.
Familien
In den meisten Fällen von Migration sind auch Familienangehörige betroffen, wobei Ehegatten und minderjährige Kinder überwiegend problemlos mitziehen können. Andere Familienmitglieder, etwa die Eltern von Volljährigen genießen nur unter eingeschränkten Voraussetzungen ein Nachzugsrecht.
Rentner und Privatiers
Der Aufenthalt von Rentnern und Privatiers mit ausreichendem Vermögen ist im deutschen Migrationsrecht nur rudimentär als sog. „begründeter Fall“ geregelt. Dies erfordert eine individuelle Prüfung, Vorbereitung und Kommunikation mit den zuständigen kommunalen Behörden.
Einbürgerung
Nach acht Jahren Aufenthalt in Deutschland besteht die Möglichkeit einer Einbürgerung. Diese Frist verkürzt sich auf sechs Jahre bei guten Deutschkenntnissen bzw. nur drei Jahre bei Ehen mit Deutschen. Der Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit wird dabei grundsätzlich gefordert, lässt sich jedoch in bestimmten Fällen vermeiden, etwa bei erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen eines solchen Verzichts. Wenn Deutsche eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben möchten, benötigen sie für die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit eine entsprechende Genehmigung.
Liberalisierung der Business Immigration nach Deutschland
Wenn Unternehmer aus einem Nicht-EU-Land in Deutschland investieren und geschäftliche Projekte entwickeln, stellt sich regelmäßig die Frage, ob für diese Erwerbstätigkeit in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis notwendig ist und wie diese erlangt werden kann. Eine Aufenthaltserlaubnis wird spätestens dann benötigt, wenn sie sich länger als 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen in Deutschland aufhält, um das Projekt zu realisieren. Dies gilt erst recht, wenn Unternehmer mit ihrer Familie den Lebensmittelpunkt aus dem Ausland nach Deutschland verlegen möchten.
Meistens werden ausländische Unternehmer dabei in Deutschland selbständig erwerbstätig, beispielsweise wenn sie über mindestens 50 % der Anteile an einer GmbH verfügen, deren Geschäftsführer sie sind. In einem aussagekräftigen Businessplan ist dann darzulegen, dass an der Geschäftstätigkeit in Deutschland ein sogenanntes „wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis“ besteht und sich „positive Auswirkungen auf die Wirtschaft“ erwarten lassen. Darüber hinaus sollte die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage gesichert sein.
Diese Zuzugsregeln für Unternehmer wurden 2005 eingeführt und seitdem erheblich liberalisiert. Eine zunächst noch geforderte Regelinvestitionssumme von 1 Mio. € wurde erst auf 500.000 €, dann auf 250.000 € gesenkt und Mitte 2012 gänzlich gestrichen. Früher sollten mindestens zehn, dann fünf Arbeitsplätze geschaffen werden. Heutzutage ist keine bestimmte Zahl an regelmäßig zu schaffenden Arbeitsplätzen vorgeschrieben, obgleich die „Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation“ weiterhin maßgeblich sind. Seit Mitte 2012 muss das sog. „wirtschaftliche Interesse“ nicht mehr „übergeordnet“ und das sog. „regionale Bedürfnis“ nicht mehr „besonders“ sein. Damit ist es leichter geworden, eine solche Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Die Tendenzen zeigen, dass sich Deutschland für ausländische Unternehmer immer weiter öffnet.
Berater für Migrationsrecht bei dmp Rechtsanwälte
Die Anwälte für Migrationsrecht bei dmp Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie während des gesamten aufenthaltsrechtlichen Verfahrens. Unsere Experten verfügen über langjährige berufliche Erfahrung und können mit Ihnen auch auf Englisch, Russisch, Italienisch oder Spanisch kommunizieren. Bei Schnittstellen mit angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Arbeitsrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Steuerrecht oder dem Strafrecht können Spezialisten unserer Kanzlei in die Mandatsbearbeitung eingezogen werden, so dass eine fachübergreifende Rechtsberatung auch bei komplexen Sachverhalten gewährleistet ist.
Ihre Berater
Rechtsanwalt, LL.M. (Moskau)
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