Startseite / Tätigkeitsfelder / Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit
Zu unseren Kernkompetenzen zählt die Vertretung von Unternehmen und Privatpersonen in Gerichtsverfahren aller Gerichtszweige, also sowohl vor den ordentlichen Gerichten, die für Zivilverfahren und für Strafverfahren zuständig sind, als auch vor Gerichten der besonderen Gerichtsbarkeit, wie Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten.
Zu den Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit vor dem Amtsgericht und dem Landgericht gehören allgemeine zivilrechtliche Streitigkeiten zur Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen, beispielsweise Forderungen aus Verträgen oder Schadensersatzansprüchen. Weiterhin gehören hierzu Unterlassungsansprüche, die im Wettbewerbsrecht eine wichtige Rolle einnehmen.
Die Berater von dmp Rechtsanwälte aus den jeweiligen juristischen Fachgebieten sind stets auch als Rechtsanwälte für Prozessrecht in ihrem Bereich tätig. Zu unseren Prozessanwälten gehören daher Experten aus verschiedenen Bereichen wie zum Beispiel aus dem Arbeitsrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Baurecht, dem Versicherungsrecht, dem Wettbewerbsrecht sowie dem Steuerrecht und dem Strafrecht.
Über unsere insgesamt acht inländischen Standorte können wir Sie deutschlandweit in der Regel ohne Hinzuziehung eines sog. Verkehrsanwalts vertreten. Bei internationalen Sachverhalten stehen uns die Rechtsanwälte unseres Standorts in Italien zur Verfügung sowie Kooperationspartner bzw. Rechtsanwälte des europäischen Anwaltsnetzwerkes DIRO AG, bei dem unsere Kanzlei Mitglied ist.
Prozessrechtliche Tätigkeit vor Gericht und in der Zwangsvollstreckung
Die prozessrechtliche Tätigkeit unserer Rechtsanwälte umfasst sowohl das eigentliche Gerichtsverfahren (sog. Erkenntnisverfahren) als auch Zwangsvollstreckungsverfahren, d. h. die Durchsetzung von Urteilen in den Fällen, in denen sich der Gegner einem Urteil widersetzt. Weiterhin gehört zu unserer Tätigkeit die Durchführung von sog. Beweissicherungsverfahren, d.h. die Erhebung von Beweisen, insbesondere von Sachverständigengutachten, unter der Aufsicht eines Gerichts mit dem Ziel, diese Beweise in einem späteren Prozess verwerten zu können.
Vor Zivilgerichten führen wir außerdem sog. Urkundsprozesse, bei denen die prozessuale Besonderheit besteht, dass als Beweismittel nur Dokumente zugelassen sind, womit eine Beschleunigung des Verfahrens durch die Vermeidung von Zeugenanhörungen und Einholung von Sachverständigengutachten erreicht werden kann. Bei großer Dringlichkeit können Ansprüche im Rahmen eines Verfahrens im einstweiligen Rechtschutz geltend gemacht werden. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in Rechtsmittelverfahren, d.h. in Berufungs-, Beschwerde- und Revisionsverfahren.
Rechtsanwälte für Prozessrecht – Alternative Streitbelegung durch Schiedsverfahren
Die Durchführung von Verfahren vor staatlichen Gerichten ist nicht die einzige Möglichkeit für die Lösung von Rechtsstreitigkeiten. Neben der Mediation gehören zu der alternativen Streitbeilegung insbesondere Schiedsgerichtsverfahren. Die Parteien vereinbaren hierbei, dass sie die Entscheidung einem privaten Schiedsgericht oder einem Schiedsrichter überlassen, wobei zum Gegenstand der Vereinbarung auch die Modalitäten der Bestellung des Schiedsgerichtes und die Prozessgrundsätze sowie gegebenenfalls die Verfahrenssprache gehören können.
Im internationalen Bereich führen unsere Rechtsanwälte für Prozessrecht Schiedsverfahren häufig auf Englisch. Es kann entweder auf Schiedsgerichte von privaten Vereinigungen zurückgegriffen werden, die Schiedsverfahren als Dienstleistung anbieten, oder es kann ein sog. ad-hoc-Schiedsgericht gebildet werden. Unsere Rechtsanwälte haben Erfahrung in der Vertretung von Mandanten sowohl vor institutionellen Schiedsgerichten als auch vor ad-hoc-Schiedsgerichten und sind zum Teil auch schon selbst Mitglieder eines Schiedsgerichts gewesen.
Ein weiterer Bereich alternativer Streitbeilegung ist die Vereinbarung von sog. Schiedsgutachterverfahren in Verträgen. Hier wird bei Fragestellungen, bei denen sich typischerweise ein Streit abzeichnet vereinbart, dass diese Fragestellung durch einen gemeinsam zu bestellenden Gutachter zu klären ist. Typisches Beispiel ist die Bewertung eines Unternehmens in einem Gesellschaftsvertrag für den Fall, dass ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet. Auch bei solchen Schiedsgutachterverfahren unterstützen wir Sie gerne bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte.
Bei der Führung von Rechtsstreitigkeiten, egal ob vor staatlichen Gerichten oder vor Schiedsgerichten, verfolgen wir stets die Zielsetzung, eine wirtschaftliche Lösung für unsere Mandanten zu finden, sodass die Kosten eines Streits in einem angemessenen Verhältnis zu der wirtschaftlichen Bedeutung des Falles stehen.