Startseite / Tätigkeits­felder / Prozessführung und Schieds­gerichts­barkeit

Zu unseren Kernkompetenzen zählt die Vertretung von Unter­nehmen und Privat­per­sonen in Gerichts­ver­fahren aller Gerichts­zweige, also sowohl vor den ordent­lichen Gerichten, die für Zivilverfahren und für Strafverfahren zuständig sind, als auch vor Gerichten der besonderen Gerichts­barkeit, wie Arbeits­gerichten, Verwaltungs­gerichten und Finanzgerichten.

Zu den Verfahren der ordent­lichen Gerichts­barkeit vor dem Amts­gericht und dem Land­gericht gehören allge­meine zivil­rechtliche Streitig­keiten zur Durch­setzung oder Abwehr von Forde­rungen, beispiels­weise Forde­rungen aus Ver­trägen oder Schadens­ersatz­an­sprüch­en. Weiter­hin ge­hören hierzu Unter­lassungs­an­sprüche, die im Wett­be­werbs­recht eine wichtige Rolle einnehmen.

Die Berater von dmp Rechtsanwälte aus den jeweili­gen juristischen Fachgebieten sind stets auch als Rechtsanwälte für Prozess­recht in ihrem Bereich tätig. Zu unseren Prozess­anwälten gehören daher Exper­ten aus verschie­de­nen Bereichen wie zum Beispiel aus dem Arbeits­recht, dem Gesell­schafts­recht, dem Bau­recht, dem Ver­siche­rungs­recht, dem Wett­bewerbs­recht sowie dem Steuerrecht und dem Strafrecht.

Über unsere insgesamt acht inländischen Stand­orte können wir Sie deutsch­land­weit in der Regel ohne Hinzu­ziehung eines sog. Ver­kehrs­anwalts vertreten. Bei inter­natio­nalen Sach­verhalten stehen uns die Rechts­anwälte unseres Standorts in Italien zur Ver­fügung sowie Koopera­tions­partner bzw. Rechts­anwälte des europäischen Anwaltsnetz­werkes DIRO AG, bei dem unsere Kanzlei Mitglied ist.

Prozessrechtliche Tätig­keit vor Gericht und in der Zwangs­voll­streckung

Die prozessrechtliche Tätig­keit unserer Rechts­anwälte umfasst sowohl das eigent­liche Gerichts­verfahren (sog. Erkennt­nis­verfahren) als auch Zwangs­voll­streck­ungs­ver­fahren, d. h. die Durch­setzung von Urteilen in den Fällen, in denen sich der Gegner einem Urteil widersetzt. Weiterhin gehört zu unserer Tätigkeit die Durch­führung von sog. Beweis­sicherungs­verfahren, d.h. die Erhebung von Beweisen, insbesondere von Sach­ver­stän­di­gen­gut­achten, unter der Aufsicht eines Gerichts mit dem Ziel, diese Beweise in einem späteren Prozess verwerten zu können.

Vor Zivilgerichten führen wir außerdem sog. Urkunds­prozesse, bei denen die prozessuale Besonderheit besteht, dass als Beweismittel nur Dokumente zuge­lassen sind, womit eine Beschleu­nigung des Verfahrens durch die Vermeidung von Zeugen­anhörungen und Einholung von Sachver­ständigen­gut­achten erreicht werden kann. Bei großer Dringlich­keit können Ansprüche im Rahmen eines Verfahrens im einst­weili­gen Rechts­chutz geltend ge­macht werden. Selbst­ver­ständlich vertreten wir Sie auch in Rechts­mittel­ver­fahren, d.h. in Berufungs-, Be­schwerde- und Revisions­verfahren.

Rechtsanwälte für Prozess­recht – Alterna­tive Streit­belegung durch Schieds­verfahren

Die Durchführung von Verfahren vor staat­lichen Gerichten ist nicht die einzige Möglich­keit für die Lösung von Rechts­streitig­keiten. Neben der Media­tion gehören zu der alter­nativen Streit­beile­gung insbesondere Schieds­gerichts­verfahren. Die Parteien verein­baren hierbei, dass sie die Entschei­dung einem privaten Schieds­gericht oder einem Schieds­richter überlassen, wobei zum Gegen­stand der Vereinbarung auch die Modalitäten der Be­stellung des Schieds­gerichtes und die Prozess­grundsätze sowie gegebenen­falls die Verfahrens­sprache gehören können.

Im internatio­nalen Bereich führen unsere Rechts­anwälte für Prozess­recht Schieds­verfahren häufig auf Englisch. Es kann entweder auf Schiedsgerichte von privaten Vereini­gung­en zurück­gegriffen werden, die Schiedsverfahren als Dienstleistung anbieten, oder es kann ein sog. ad-hoc-Schieds­gericht gebildet werden. Unsere Rechts­anwälte haben Erfahrung in der Vertretung von Mandanten sowohl vor institutionellen Schieds­ge­richten als auch vor ad-hoc-Schieds­gerichten und sind zum Teil auch schon selbst Mitglieder eines Schieds­gerichts gewesen.

Ein weiterer Bereich alternativer Streit­bei­legung ist die Vereinbarung von sog. Schieds­gut­achter­verfahren in Verträgen. Hier wird bei Frage­stellungen, bei denen sich typischer­weise ein Streit ab­zeichnet vereinbart, dass diese Frage­stellung durch einen gemein­sam zu bestellenden Gut­achter zu klären ist. Typisches Bei­spiel ist die Bewer­tung eines Unter­nehmens in einem Gesellschafts­vertrag für den Fall, dass ein Gesell­schafter aus der Gesell­schaft ausscheidet. Auch bei solchen Schieds­gut­achter­verfahren unter­stützen wir Sie gerne bei der Wahr­nehmung Ihrer Rechte.

Bei der Führung von Rechts­streitig­keiten, egal ob vor staatlichen Gerichten oder vor Schiedsgerichten, verfolgen wir stets die Zielsetzung, eine wirt­schaft­liche Lösung für unsere Mandanten zu finden, sodass die Kosten eines Streits in einem ange­messenen Verhältnis zu der wirtschaft­lichen Bedeutung des Falles stehen.

Ihre Berater