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Durch Insolvenz­ver­fahren ent­stehen Jahr für Jahr erheb­liche volks­wirt­schaft­liche Schäden, die durch geziel­te Sanierungs- und Re­­struk­­­tu­­­rierungs­­­maß­­­nahmen soweit als mög­lich ver­mie­den wer­den sollen.

Der Bereich Sanie­rung und Insol­­­venzen um­fasst grund­­­sätzlich den gesam­ten Bereich der Sanierung eines Unter­­­nehmens inner­halb oder auch außer­­­halb eines Insolvenz­­­ver­fahrens, die Bera­tung und Beglei­­­tung eines Unter­­­nehmens im Vor­­­feld einer mög­­lich­­en Insol­­venz bis hin zur Durch­­­führung des Insol­venz­­­ver­fahrens selbst.

Während die frühere Konkurs­ord­nung doch eher die Zer­schla­gung als Regel­fall des Austritts eines Unter­neh­mens aus dem Markt ansah, ist seit dem Inkraft­tre­ten der Insol­venz­­ordnung und insbeson­dere durch nach­folgen­de Gesetzes­­­ände­rungen die Sanie­rung eines wirt­­schaft­lich ange­schla­ge­nen Unter­­­nehmens – auch in der öffent­li­chen Wahr­neh­mung – immer mehr in der Vor­der­grund getre­ten.

Das am 01.01.2021 in Kraft getreten Unter­­nehmen­­stabi­­li­­sie­­rungs- und Restruk­­tuierungs­­gesetz – StaRUG – bietet weitere Chancen zur Sanierung außer­­halb einer Insolvenz.

Nicht zuletzt er­öffnet das Insol­venz­ver­fahren natür­lichen Perso­nen die Möglich­keit der Erlang­ung der Rest­schuld­be­frei­ung und damit einen „fresh start“ für die wei­tere Teil­­­habe am gesell­­­schaft­­­li­­chen und wirt­­­schaft­li­chen Leben.

Die Zwangs­­­ver­­­wal­­tung stellt eine Maß­­­­­nahme der Zwangs­­­voll­­­streck­­ung dar und kann von Gläu­­bi­­­gern bean­­­­tragt wer­­den, zu deren Gunsten an Grund­­­stück­­en des Schuld­­­ners eine Grund­­­schuld oder Hypo­thek einge­tragen ist. Das betroffene Objekt wird durch einen gericht­lich beauf­­­trag­ten Zwangs­­­ver­walter ver­waltet, der dem Gläubi­­ger die laufen­den Erträge (Miet- oder Pacht­­­ein­nah­men) sichert.

Beratungs­leis­tungen unserer Rechts­anwälte für Insol­venz, Sanie­rung und Zwangs­ver­waltung

Die Expertise der Kanzlei Derra, Meyer und Partner gründet auf einer über 30-jährigen Erfahrung bei der Sanie­­rung von Unter­­nehmen und der Bearbei­­tung von Insolvenz­­verfahren. Nach­­folgend einige Bespiele unserer Kern­­kompetenzen:

Eigenverwaltung und Insolvenzplan:

Ob außer­gericht­liche oder gericht­liche Sanierung, Beglei­tung bei der Eigen­ver­waltung oder im Plan­verfahren einer Insolvenz; wir verfügen über die Fähig­keiten und Mittel für eine opti­male Bera­tung und Vertre­tung. Unsere Rechts­an­wälte für Insol­venz und Sanie­rung beglei­ten Unter­nehmen in eigen­ver­wal­te­ten Insolvenz­verfahren. Wir erstellen Insolvenz­pläne und unter­stützen bei der Umsetzung.

Abwicklung von Insolvenzverfahren:

Bei der Abwicklung von Verfahren im Rahmen der Insolvenz sind die Verwalter der Kanzlei Derra, Meyer & Partner den über­geordneten Interessen der Gläubi­ger­gemeinschaft und damit der best­möglichen Gläubiger­befrie­di­gung ver­pflich­tet. Im Fokus stehen hierbei auch die schützenswerten Inte­ressen der Arbeit­nehmer. Wir verfolgen das Prinzip der Verständigung als den besten Weg für einen fairen Interessen­ausgleich.

Außer­gericht­liche Schulden­be­reini­gung bei privater Über­schuldung:

Das Scheitern einer selbstän­digen Tätig­keit führt häufig zur privaten Über­schul­dung. Wir suchen in diesen Fällen mit Ihren Gläubi­gern das Gespräch, um eine außer­gerichtliche Schulden­bereini­gung zu ermög­lichen. Sollten diese Bemüh­ung­en scheitern, begleiten wir Sie auch im gericht­lichen Verfahren mit dem Ziel der Restschuld­befreiung unter Berück­sichti­gung der Möglich­keiten einer Insolvenz.

Minimierung der Risiken einer persön­lichen Haftung der Geschäfts­führung:

Für Organe einer Gesell­schaft (Geschäfts­führer, Vorstand) stellen sich oft Fragen einer Mini­mie­rung der Risiken einer persön­lichen Haftung auf zivil­recht­licher und auch straf­recht­licher Ebene (Ver­schleppung der Insol­venz). Hier können wir wertvolle Unter­stütz­ung geben.

Beratung von Gläubi­gern:

Auch für Gläubi­ger eines (bevor­stehenden) Insolvenz­ver­fahrens ergeben sich viel­schichtige Frage­stellungen in der Insol­venz eines Geschäfts­partners. Diese reichen von der eigenen Teil­habe am Verfahren (Gläubi­ger­ausschuss), über Fragen des Bestehens und der Durch­setzung eigener Sicherungs­rechte bis hin zur Forderungs­anmeldung oder Abwehr von Insolvenz­anfech­tungen des Insolvenz­verwalters. Wir beraten Sie hierbei gern und umfassend.

Besondere Kompe­tenzen unserer Rechts­anwälte im nationalen wie inter­natio­na­len Bereich

Zur Erbringung der vorbe­zeich­ne­ten Bera­tungs­leistungen können Sie sich auf umfass­ende Kompe­tenzen unserer Rechts­anwälte und Mitar­beiter verlassen. An insge­samt 8 Kanzlei­stand­orten sind deutsch­landweit insge­samt 9 (Fach)-Anwalts­kollegen im Insolvenz­bereich als Insolvenz­verwalter, Sach­walter und Treu­händer tätig. Dane­ben können wir kanzlei­intern auf etwa 40 Rechts­anwälte und Steuer­bera­ter zurück­grei­fen, welche je­weils über spezielles Fach­wissen ver­fügen. Wir pflegen über Jahre gewach­sene, vertrau­ens­volle Koope­rationen auch zu unab­häng­igen Steuer­bera­tern und Wirtschafts­prüfern, die uns der Bearbei­tung steuer­lich oder bilan­ziell besonders an­spruchs­voller Sachver­halte zur Seite stehen.

Die Kanzlei Derra, Meyer und Partner verfügt über eigene Standorte in Italien und Polen und pflegt Koopera­tionen in Russland und der Türkei. Über ihre Mitglied­schaft im Anwalts­netz­werk DIRO AG ist sie europa­weit vernetzt. Die Bearbei­tung internatio­naler Mandate gehört bei uns zum Alltags­geschäft. Diese wert­vollen Erfahr­ungen machen wir uns bei der Bearbei­tung grenz­über­schrei­tender (Cross-border Insolvency) und inländi­scher Insol­venzen zu Nutze. All dies befähigt uns, natio­nal und inter­national Insolvenz­ver­fahren und insolvenz­rechtlich geprägte Sach­verhalte vom betroffe­nen Einzel­unter­nehmen bis zur börsennotierten Aktien­gesell­schaft zu bear­beiten. Die Liste unseres euro­päi­schen Engage­ments ist lang und reicht von lang­jährigen Erfahr­ungen im italieni­schen Insolvenz­recht über Plan­ver­fahren in der Slowakei bis zur insol­venz­rechtlichen Beglei­tung deutsch – polni­scher Unter­nehmen.

Darüber hinaus ver­fassen unsere Rechts­anwälte regel­mäßig Beiträge zu aktu­ellen Entwick­lungen auf verschie­denen Spezial­gebie­ten des Insolvenz­rechts – bei­spiels­weise der Cross-border Insolvency oder dem italie­nischen und polni­schen Insolvenz­recht.

Ihre Berater

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versi­cherungs­recht, Fachanwalt für Bank- und Kapital­marktrecht, Bankkauf­mann

bruehl@derra-dd.de
+49 351 814060

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

dmp@derra-dd.de
+49 351 814060

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Compliance Officer (TÜV), Partner

Menz@derra-ul.de
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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Schrader-Kurz@derra-ul.de
+49 731 922880

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