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Durch Insolvenzverfahren entstehen Jahr für Jahr erhebliche volkswirtschaftliche Schäden, die durch gezielte Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen soweit als möglich vermieden werden sollen.
Der Bereich Sanierung und Insolvenzen umfasst grundsätzlich den gesamten Bereich der Sanierung eines Unternehmens innerhalb oder auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens, die Beratung und Begleitung eines Unternehmens im Vorfeld einer möglichen Insolvenz bis hin zur Durchführung des Insolvenzverfahrens selbst.
Während die frühere Konkursordnung doch eher die Zerschlagung als Regelfall des Austritts eines Unternehmens aus dem Markt ansah, ist seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung und insbesondere durch nachfolgende Gesetzesänderungen die Sanierung eines wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmens – auch in der öffentlichen Wahrnehmung – immer mehr in der Vordergrund getreten.
Das am 01.01.2021 in Kraft getreten Unternehmenstabilisierungs- und Restruktuierungsgesetz – StaRUG – bietet weitere Chancen zur Sanierung außerhalb einer Insolvenz.
Nicht zuletzt eröffnet das Insolvenzverfahren natürlichen Personen die Möglichkeit der Erlangung der Restschuldbefreiung und damit einen „fresh start“ für die weitere Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben.
Die Zwangsverwaltung stellt eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung dar und kann von Gläubigern beantragt werden, zu deren Gunsten an Grundstücken des Schuldners eine Grundschuld oder Hypothek eingetragen ist. Das betroffene Objekt wird durch einen gerichtlich beauftragten Zwangsverwalter verwaltet, der dem Gläubiger die laufenden Erträge (Miet- oder Pachteinnahmen) sichert.
Beratungsleistungen unserer Rechtsanwälte für Insolvenz, Sanierung und Zwangsverwaltung
Die Expertise der Kanzlei Derra, Meyer und Partner gründet auf einer über 30-jährigen Erfahrung bei der Sanierung von Unternehmen und der Bearbeitung von Insolvenzverfahren. Nachfolgend einige Bespiele unserer Kernkompetenzen:
Eigenverwaltung und Insolvenzplan:
Ob außergerichtliche oder gerichtliche Sanierung, Begleitung bei der Eigenverwaltung oder im Planverfahren einer Insolvenz; wir verfügen über die Fähigkeiten und Mittel für eine optimale Beratung und Vertretung. Unsere Rechtsanwälte für Insolvenz und Sanierung begleiten Unternehmen in eigenverwalteten Insolvenzverfahren. Wir erstellen Insolvenzpläne und unterstützen bei der Umsetzung.
Abwicklung von Insolvenzverfahren:
Bei der Abwicklung von Verfahren im Rahmen der Insolvenz sind die Verwalter der Kanzlei Derra, Meyer & Partner den übergeordneten Interessen der Gläubigergemeinschaft und damit der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung verpflichtet. Im Fokus stehen hierbei auch die schützenswerten Interessen der Arbeitnehmer. Wir verfolgen das Prinzip der Verständigung als den besten Weg für einen fairen Interessenausgleich.
Außergerichtliche Schuldenbereinigung bei privater Überschuldung:
Das Scheitern einer selbständigen Tätigkeit führt häufig zur privaten Überschuldung. Wir suchen in diesen Fällen mit Ihren Gläubigern das Gespräch, um eine außergerichtliche Schuldenbereinigung zu ermöglichen. Sollten diese Bemühungen scheitern, begleiten wir Sie auch im gerichtlichen Verfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung unter Berücksichtigung der Möglichkeiten einer Insolvenz.
Minimierung der Risiken einer persönlichen Haftung der Geschäftsführung:
Für Organe einer Gesellschaft (Geschäftsführer, Vorstand) stellen sich oft Fragen einer Minimierung der Risiken einer persönlichen Haftung auf zivilrechtlicher und auch strafrechtlicher Ebene (Verschleppung der Insolvenz). Hier können wir wertvolle Unterstützung geben.
Beratung von Gläubigern:
Auch für Gläubiger eines (bevorstehenden) Insolvenzverfahrens ergeben sich vielschichtige Fragestellungen in der Insolvenz eines Geschäftspartners. Diese reichen von der eigenen Teilhabe am Verfahren (Gläubigerausschuss), über Fragen des Bestehens und der Durchsetzung eigener Sicherungsrechte bis hin zur Forderungsanmeldung oder Abwehr von Insolvenzanfechtungen des Insolvenzverwalters. Wir beraten Sie hierbei gern und umfassend.
Besondere Kompetenzen unserer Rechtsanwälte im nationalen wie internationalen Bereich
Zur Erbringung der vorbezeichneten Beratungsleistungen können Sie sich auf umfassende Kompetenzen unserer Rechtsanwälte und Mitarbeiter verlassen. An insgesamt 8 Kanzleistandorten sind deutschlandweit insgesamt 9 (Fach)-Anwaltskollegen im Insolvenzbereich als Insolvenzverwalter, Sachwalter und Treuhänder tätig. Daneben können wir kanzleiintern auf etwa 40 Rechtsanwälte und Steuerberater zurückgreifen, welche jeweils über spezielles Fachwissen verfügen. Wir pflegen über Jahre gewachsene, vertrauensvolle Kooperationen auch zu unabhängigen Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, die uns der Bearbeitung steuerlich oder bilanziell besonders anspruchsvoller Sachverhalte zur Seite stehen.
Die Kanzlei Derra, Meyer und Partner verfügt über eigene Standorte in Italien und Polen und pflegt Kooperationen in Russland und der Türkei. Über ihre Mitgliedschaft im Anwaltsnetzwerk DIRO AG ist sie europaweit vernetzt. Die Bearbeitung internationaler Mandate gehört bei uns zum Alltagsgeschäft. Diese wertvollen Erfahrungen machen wir uns bei der Bearbeitung grenzüberschreitender (Cross-border Insolvency) und inländischer Insolvenzen zu Nutze. All dies befähigt uns, national und international Insolvenzverfahren und insolvenzrechtlich geprägte Sachverhalte vom betroffenen Einzelunternehmen bis zur börsennotierten Aktiengesellschaft zu bearbeiten. Die Liste unseres europäischen Engagements ist lang und reicht von langjährigen Erfahrungen im italienischen Insolvenzrecht über Planverfahren in der Slowakei bis zur insolvenzrechtlichen Begleitung deutsch – polnischer Unternehmen.
Darüber hinaus verfassen unsere Rechtsanwälte regelmäßig Beiträge zu aktuellen Entwicklungen auf verschiedenen Spezialgebieten des Insolvenzrechts – beispielsweise der Cross-border Insolvency oder dem italienischen und polnischen Insolvenzrecht.
Ihre Berater
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