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Die zunehmende Globalisierung unserer Wirtschaftswelt und der damit verbundene Anstieg von Handel und Warenverkehr führen weltweit zu wachsenden Verkehrsaufkommen und Transportleistungen. Die Bedeutung dieser Entwicklung im privaten aber auch im unternehmerischen Umfeld wird anhand folgender Zahlen deutlich: Im Jahr 2019 haben sich in Deutschland ca. 2,6 Mio. Verkehrsunfälle ereignet. Bei über 300.000 Verkehrsunfällen wurden dabei Menschen verletzt oder sogar getötet. Mautpflichtige Nutzfahrzeuge haben im Jahr 2019 ca. 40 Mrd. Kilometer zurückgelegt. Im Jahr 2019 betrug das Transportaufkommen in Deutschland rd. 3,8 Mrd. Tonnen.

Verkehrsrecht – Abwicklung von Verkehrsunfällen

Bei einem Verkehrs­unfall stellt sich regel­mäßig die Frage des Ver­schuldens. Sofern man selbst den Verkehrs­unfall verur­sacht hat, ist umge­hend die Haftpflicht- bzw. Kasko­versiche­rung zu informieren. Die Haftpflicht­ver­sicherung ist für die Regu­lierung des Schadens am Fahr­zeug des Unfall­geg­ners sowie ggfs. der Ansprüche des verletzten Unfall­geg­ners zuständig. Die Kasko­versiche­rung regu­liert hin­ge­gen die Beschädi­gungen am eigenen Fahrzeug. Wurde der Verkehrs­unfall grob fahr­lässig, zum Beispiel durch Fahren unter Alkohol­einfluss, verursacht, stellt sich die Frage, ob und ggfs. in welcher Höhe die Kasko­versiche­rung berech­tigt ist, ihre Leistungen gegen­über dem Versi­cherungs­nehmer zu kürzen. Unsere Rechts­anwälte für Verkehrs­recht unter­stützen Sie bei sämt­lichen Frage­stell­ungen in diesem Bereich.

Soweit der Unfall­gegner den Verkehrs­unfall mit­ver­ur­sacht hat, kommt die Geltend­mach­ung von Schaden­ersatz­ansprüchen gegen­über der gegne­rischen Haft­pflicht­ver­siche­rung in Betracht. Bei der Beschä­digung des Fahr­zeuges können grund­sätzlich die Reparatur­kosten geltend ge­macht werden. Sofern ein wirt­schaft­licher Total­schaden vorliegt, be­misst sich die Schadens­berech­nung auf Basis des Wieder­be­schaff­ungs­wertes ab­züglich des Rest­wertes. Daneben können Gut­achter­kosten, Nutzungs­aus­fall­ent­schä­di­gung, merk­antile Wert­minde­rung, Abschlepp­kosten, Miet­wagen­kosten sowie ggfs. weitere Schadens­positionen geltend gemacht werden. Sofern man bei dem Verkehrs­unfall verletzt wurde, steht dem Ver­letzten ein ange­messe­nes Schmerzens­geld zu. Liegt eine Arbeitsunfähigkeit von über 6 Wochen vor, kann sich aus der Differenz zwischen dem Netto­ein­kommen und der Zahlung von Krankengeld ein Verdienst­aus­fall­schaden erge­ben. Nicht zu ver­gessen ist auch der oftmals beträcht­liche Haushalts­führungs­schaden, welcher grundsätzlich dann geltend gemacht werden kann, wenn der Verletzte hinsichtlich seiner Haushalts­tätig­keiten einge­schränkt war.

Neben der Frage der Regulierung von Schaden­ersatz­ansprüchen nach Verkehrs­un­fällen spielt auch das soge­nannte Verkehrs­strafrecht eine ent­schei­dende Rolle. Hier­unter sind Ord­nungs­widrig­keiten und Straf­taten zu ver­stehen, welche im Zusammen­hang mit dem Straßen­verkehr stehen, ange­fangen bei der Ge­schwin­dig­keits­über­schrei­tung bis hin zur Trunken­heit im Verkehr oder dem un­erlaub­ten Ent­fernen vom Unfall­ort, um­gangs­sprachlich auch als „Unfall­flucht“ bekannt. Geahndet werden diese Ver­gehen meist mit einem Buß­geld­bescheid oder einem Straf­befehl.

Transportrecht – Reduzierung von Haftungsrisiken

Transport und Logistik stellen eine komplexe Aufgabe dar, die für unsere Wirtschaft von wesentlicher und originärer Bedeutung ist. Das Transportrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen der verladenden Industrie, den Transport­unternehmen sowie den auf beiden Seiten tätigen Versicherungs­unternehmen. Bei der Beförderung von Gütern kommt es insbe­sondere dann oft zum Streit, wenn das Transportgut beschädigt oder aber verspätet angeliefert wird.

Bei der Frage, inwieweit das Transport­unter­nehmen in diesen Fällen haftet, ist zu beachten, dass die meisten Spedi­tionen ihre Haftung nach den Allge­meinen Deutschen Spedi­teur­bedingungen (ADSp) bzw. nach ihren Allgemeinen Geschäfts­beding­ungen begrenzen. Im inter­natio­nalen Transport- und Speditions­recht richten sich Rechts­bezieh­ungen und Haftungs­fragen häufig nach dem CMR – dem Überein­kommen über den Beförde­rungs­vertrag im inter­natio­nalen Straßen­güter­verkehr. Umso wichtiger ist es, bereits im Vorfeld der geschäft­lichen Tätigkeit Rahmen­beding­ungen zu schaffen, die Haftungs­risiken wirksam und effektiv eingrenzen.

Spezialisierte Rechtsanwälte für Verkehrsrecht und Transportrecht bei dmp Rechtsanwälte

Die Berater von dmp Rechtsanwälte begleiten Unternehmen und Privatpersonen in nahezu allen Bereichen des Verkehrs- und Transport­rechtes. Wir machen für Sie Schaden­ersatz­ansprüche gegen­über dem Unfall­gegner bzw. seiner Haftpflichtversicherung geltend und vertreten Sie auch vor Gericht, wenn eine außergerichtliche Regulierung nicht oder nur unzureichend erfolgt. Sofern Sie wegen eines Vergehens im Straßenverkehr einen Bußgeld­bescheid oder einen Strafbefehl erhalten oder aber Anklage gegen Sie erhoben wird, über­nehmen wir Ihre Vertei­di­gung im gerichtlichen Verfahren.

Auch im Bereich des Transport­rechtes ver­treten unsere Rechts­anwälte Sie beispiels­weise bei der Geltend­machung oder der Abwehr von Schadens­ersatz­ansprüchen. Selbst­ver­ständ­lich unter­stützen wir Sie auch bereits bei der Ausge­staltung von Verträgen bzw. Allge­meinen Geschäfts­beding­ungen, um im Schadens­fall eine für Sie positi­vere Regelung zu erreichen.

Soweit angrenz­ende Rechts­gebieten tangiert sind, wie das Versiche­rungs­recht oder das Straf- und Ordnungswidrig­keiten­recht, können qualifizierte Kollegen unserer Kanzlei in die Mandats­be­arbei­tung mit einbe­zogen werden. Dadurch können wir auch in kom­plexen und fach­über­grei­fenden Sach­ver­halten hoch­wertige Beratungs­leis­tungen anbieten.

Aufgrund der Präsenz unserer Kanzlei mit einem eige­nen Büro in Italien sowie unserer Mit­glied­schaft in der DIRO AG, einem der größten europä­ischen Anwalts­netz­werke, haben wir die Mög­lich­keit, Sie auch bei grenz­über­schrei­ten­den Sach­ver­hal­ten kompe­tent beraten und auf deutsch­sprachige Rechts­anwälte in nahezu allen europä­ischen Ländern zurückgreifen zu können. Dies ist insbe­sondere dann von großer Bedeu­tung, wenn beispiels­weise aufgrund eines Verkehrs­unfalles im Ausland nicht das deutsche, sondern das Recht des Unfall­ortes oder das Recht am Ort des Schadens­eintritts zur Anwendung kommt.