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Die zunehmende Globalisierung unserer Wirtschaftswelt und der damit verbundene Anstieg von Handel und Warenverkehr führen weltweit zu wachsenden Verkehrsaufkommen und Transportleistungen. Die Bedeutung dieser Entwicklung im privaten aber auch im unternehmerischen Umfeld wird anhand folgender Zahlen deutlich: Im Jahr 2019 haben sich in Deutschland ca. 2,6 Mio. Verkehrsunfälle ereignet. Bei über 300.000 Verkehrsunfällen wurden dabei Menschen verletzt oder sogar getötet. Mautpflichtige Nutzfahrzeuge haben im Jahr 2019 ca. 40 Mrd. Kilometer zurückgelegt. Im Jahr 2019 betrug das Transportaufkommen in Deutschland rd. 3,8 Mrd. Tonnen.
Verkehrsrecht – Abwicklung von Verkehrsunfällen
Bei einem Verkehrsunfall stellt sich regelmäßig die Frage des Verschuldens. Sofern man selbst den Verkehrsunfall verursacht hat, ist umgehend die Haftpflicht- bzw. Kaskoversicherung zu informieren. Die Haftpflichtversicherung ist für die Regulierung des Schadens am Fahrzeug des Unfallgegners sowie ggfs. der Ansprüche des verletzten Unfallgegners zuständig. Die Kaskoversicherung reguliert hingegen die Beschädigungen am eigenen Fahrzeug. Wurde der Verkehrsunfall grob fahrlässig, zum Beispiel durch Fahren unter Alkoholeinfluss, verursacht, stellt sich die Frage, ob und ggfs. in welcher Höhe die Kaskoversicherung berechtigt ist, ihre Leistungen gegenüber dem Versicherungsnehmer zu kürzen. Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht unterstützen Sie bei sämtlichen Fragestellungen in diesem Bereich.
Soweit der Unfallgegner den Verkehrsunfall mitverursacht hat, kommt die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung in Betracht. Bei der Beschädigung des Fahrzeuges können grundsätzlich die Reparaturkosten geltend gemacht werden. Sofern ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, bemisst sich die Schadensberechnung auf Basis des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes. Daneben können Gutachterkosten, Nutzungsausfallentschädigung, merkantile Wertminderung, Abschleppkosten, Mietwagenkosten sowie ggfs. weitere Schadenspositionen geltend gemacht werden. Sofern man bei dem Verkehrsunfall verletzt wurde, steht dem Verletzten ein angemessenes Schmerzensgeld zu. Liegt eine Arbeitsunfähigkeit von über 6 Wochen vor, kann sich aus der Differenz zwischen dem Nettoeinkommen und der Zahlung von Krankengeld ein Verdienstausfallschaden ergeben. Nicht zu vergessen ist auch der oftmals beträchtliche Haushaltsführungsschaden, welcher grundsätzlich dann geltend gemacht werden kann, wenn der Verletzte hinsichtlich seiner Haushaltstätigkeiten eingeschränkt war.
Neben der Frage der Regulierung von Schadenersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen spielt auch das sogenannte Verkehrsstrafrecht eine entscheidende Rolle. Hierunter sind Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu verstehen, welche im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, angefangen bei der Geschwindigkeitsüberschreitung bis hin zur Trunkenheit im Verkehr oder dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort, umgangssprachlich auch als „Unfallflucht“ bekannt. Geahndet werden diese Vergehen meist mit einem Bußgeldbescheid oder einem Strafbefehl.
Transportrecht – Reduzierung von Haftungsrisiken
Transport und Logistik stellen eine komplexe Aufgabe dar, die für unsere Wirtschaft von wesentlicher und originärer Bedeutung ist. Das Transportrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen der verladenden Industrie, den Transportunternehmen sowie den auf beiden Seiten tätigen Versicherungsunternehmen. Bei der Beförderung von Gütern kommt es insbesondere dann oft zum Streit, wenn das Transportgut beschädigt oder aber verspätet angeliefert wird.
Bei der Frage, inwieweit das Transportunternehmen in diesen Fällen haftet, ist zu beachten, dass die meisten Speditionen ihre Haftung nach den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) bzw. nach ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen begrenzen. Im internationalen Transport- und Speditionsrecht richten sich Rechtsbeziehungen und Haftungsfragen häufig nach dem CMR – dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr. Umso wichtiger ist es, bereits im Vorfeld der geschäftlichen Tätigkeit Rahmenbedingungen zu schaffen, die Haftungsrisiken wirksam und effektiv eingrenzen.
Spezialisierte Rechtsanwälte für Verkehrsrecht und Transportrecht bei dmp Rechtsanwälte
Die Berater von dmp Rechtsanwälte begleiten Unternehmen und Privatpersonen in nahezu allen Bereichen des Verkehrs- und Transportrechtes. Wir machen für Sie Schadenersatzansprüche gegenüber dem Unfallgegner bzw. seiner Haftpflichtversicherung geltend und vertreten Sie auch vor Gericht, wenn eine außergerichtliche Regulierung nicht oder nur unzureichend erfolgt. Sofern Sie wegen eines Vergehens im Straßenverkehr einen Bußgeldbescheid oder einen Strafbefehl erhalten oder aber Anklage gegen Sie erhoben wird, übernehmen wir Ihre Verteidigung im gerichtlichen Verfahren.
Auch im Bereich des Transportrechtes vertreten unsere Rechtsanwälte Sie beispielsweise bei der Geltendmachung oder der Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bereits bei der Ausgestaltung von Verträgen bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen, um im Schadensfall eine für Sie positivere Regelung zu erreichen.
Soweit angrenzende Rechtsgebieten tangiert sind, wie das Versicherungsrecht oder das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, können qualifizierte Kollegen unserer Kanzlei in die Mandatsbearbeitung mit einbezogen werden. Dadurch können wir auch in komplexen und fachübergreifenden Sachverhalten hochwertige Beratungsleistungen anbieten.
Aufgrund der Präsenz unserer Kanzlei mit einem eigenen Büro in Italien sowie unserer Mitgliedschaft in der DIRO AG, einem der größten europäischen Anwaltsnetzwerke, haben wir die Möglichkeit, Sie auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten kompetent beraten und auf deutschsprachige Rechtsanwälte in nahezu allen europäischen Ländern zurückgreifen zu können. Dies ist insbesondere dann von großer Bedeutung, wenn beispielsweise aufgrund eines Verkehrsunfalles im Ausland nicht das deutsche, sondern das Recht des Unfallortes oder das Recht am Ort des Schadenseintritts zur Anwendung kommt.
Ihre Berater
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mainka@derra-ul.de | ||
+49 731 922880 |
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner
Schulz@derra-dd.de | ||
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