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Im freien Wettbewerb zwischen Marktteilnehmern bedarf es allgemeinverbindlicher Regeln, um Mitbewerber, Verbraucher sowie sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren Handlungen und Geschäftspraktiken zu schützen und einen freien und fairen Leistungswettbewerb zu ermöglichen. Diesem Zweck dient das Wettbewerbsrecht, das seine gesetzlichen Grundlagen im Wesentlichen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), aber auch in europäischen Verordnungen oder in Spezialgesetzen wie dem Telemediengesetz (TMG), der Preisangabenverordnung (PAngV) oder auch dem Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) findet. In der Regel ist es den Marktteilnehmern selbst überlassen, wettbewerbsrechtliche Verstöße rechtlich zu ahnden.
Das Marketingrecht betrifft einen Unternehmensbereich, dessen Aufgabe darin liegt, die eigenen Produkte möglichst effizient am Markt anzubieten und zu vertreiben. Hierzu stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, die sich in das online- und das offline-Marketing einteilen lassen. Bei beiden Formen des Marketings sind verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten, um wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Konkurrenten oder Verbraucherverbänden zu vermeiden.
Gerade online- und digitales Marketing gelten für viele Unternehmen als derzeit wachstumsstärkster und spannendster Marketing-Bereich. Dies liegt an der schnell fortschreitenden technologischen Entwicklung und den damit verbundenen, schier endlosen Möglichkeiten. Allerdings sind gerade aufgrund dieser Neuerungen die Konsequenzen der konkreten Marketingmaßnahme für viele Marketingabteilungen und Unternehmen rechtlich unklar.
Der wettbewerbliche Druck führt oft dazu, dass Marketing an der Grenze des Erlaubten stattfindet oder darüber hinaus geht. Gerade bei der Verwendung von Trackern, Cookies und Social-Plugins sind die rechtlichen Voraussetzungen nicht immer eindeutig definiert, was zu Rechtsunsicherheit führt. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der seit dem 25.05.2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung
Hier gilt es für alle Unternehmen, einen besonderen Blick auf wichtige Gerichtsentscheidungen und Stellungnahmen der zuständigen Behörden zu haben.
Bei der Verwendung von sog. Marketing Automation-Tools gelten zusätzlich die Anforderungen des TMG, welche schon in der Planung zu beachten sind, z.B. wenn Sie Nutzerprofile Ihrer Kunden oder Webseitenbesucher anlegen.
Marketing-Tools im Kontext des Wettbewerbs
Einen hohen Stellenwert im Marketing haben daneben E-Mail-, aber auch Telefon-Marketing. Denn beide Formen unterliegen den speziellen Voraussetzungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Bei E-Mail-Werbung sind dabei stets die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG zu beachten, wonach eine unzumutbare Belästigung bei E-Mail-Werbung immer dann vorliegt, wenn die Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten erfolgt. Ähnlich streng sind die Voraussetzungen bei Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG.
Auch Internetauftritte sind ein beliebtes Marketing-Tool. Hierbei ist auf eine rechtskonforme Gestaltung zu achten unter Berücksichtigung der Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) und der Datenschutz-Grundverordnung.
Dieselben Anforderungen gelten auch für Online-Shops auf Verkaufsplattformen wie eBay oder Amazon. Gerade dort ist das wettbewerbsrechtliche Abmahnrisiko bei einem fehlerhaften Auftritt besonders hoch.
Unsere Beratungsleistungen im Wettbewerbs- und Marketingrecht
Wettbewerbsrecht:
- Rechtliche Überprüfung des Marktverhaltens von Mitbewerbern
- Prüfung von beabsichtigten Maßnahmen auf ihre Rechtswirksamkeit
- Verfolgung und Abwehr von Wettbewerbsverstößen (Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz)
- Abmahnungen, einstweilige Verfügungen sowie Klageverfahren
- modifizierte Unterlassungserklärung, Schutzschriften, Vergleichsverhandlungen
Marketingrecht:
- Überprüfung von Unternehmensauftritten, insbesondere Ihre Webseite, Online-Shops und Online-Portale
- Beratung zu den Voraussetzungen für eine rechtssichere Cookie-Nutzung
- Begleitung und Mitgestaltung von Marketing- und Werbemaßnahmen im online- und offline-Bereich, einschließlich Data Driven Marketing und Customer Relations Management (CRM)-Systemen
- Begleitung von Produkteinführungen und deren Vertrieb
- Vertragsgestaltung
Vorträge und Publikationen im Wettbewerbsrecht und Marketingrecht
Unsere Berater sind durch stetige Fortbildungen und auf Grund ihrer Vielzahl an Beratungstätigkeiten stets auf dem neuesten Stand der rechtlichen Entwicklung auf dem Gebiet des Wettbewerbs- und Marketingrechts. Zudem sind wir regelmäßig in diesem Bereich als Referenten auf Vortragsveranstaltungen und Seminaren unterwegs und publizieren regelmäßig in verschiedenen Fachzeitschriften Beiträge zu praxisnahen Themen oder relevanten Gesetzesänderungen.
Sind angrenzende Rechtsgebiete, wie z.B. das Datenschutzrecht, das IT-Recht oder das Vertriebsrecht tangiert, können wir auf in diesen Bereichen spezialisierte Kollegen zurückgreifen und Ihnen umfassende Beratungsleistungen anbieten. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten stehen unsere Kollegen an unserem Standort in Italien zur Verfügung als auch die Kanzleien des europäischen Anwaltsnetzwerkes der DIRO AG, dem dmp Rechtsanwälte angehört.
Ihre Berater
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Datenschutz-Auditor (TÜV), Compliance Officer (TÜV), Partner
Eckhardt@derra-d.de | ||
+49 211 17520660 |
Kompetenzen: Compliance , Datenschutzrecht , IT- und Telekommunikationsrecht , Wettbewerbs- und Marketingrecht
Podcast von Dr. Jens Eckhardt
Interessante und aktuelle Themen bespricht Dr. Jens Eckhardt in seinem wöchentlich erscheinenden Podcast beim Otto Schmidt Verlag
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