Das Landgericht Memmingen hat nunmehr die schriftliche Begründung vorgelegt, weshalb die ANOM Daten nicht verwertbar sind. Dabei ist das Landgericht insbesondere auf die von der Verteidigung vorgeschlagene Beweislastumkehr befindet Geltendmachung des Beweisverwertungsverbots eingegangen und diese bestätigt.
Hier finden Sie das Urteil.