Transparenzregister in Italien – Registrierungspflicht läuft!

Im Juni 2022 war nach jahrelanger Vorbereitung das Ministerialdekret Nr. 55/2022 in Kraft getreten, mit dem die Voraussetzungen für die Registrierung des wirtschaftlich Berechtigten von meldepflichtigen Unternehmen wie z.B. italienische GmbHs und Aktiengesellschaften sowie das entsprechende Verfahren im italienischen Transparenzregister – registro di titolari effettivi – definiert wurden.

Nun ist das das Register operativ und damit laufen die Meldepflichten!

Am 29. September 2023 wurde das letzte fehlende Dekret erlassen, ab der Veröffentlichung in der „Gazzetta Ufficiale“ am 9. Oktober 2023 läuft die 60-Tage-Frist für die Registrierung des wirtschaftlich Berechtigten.

Auch ausländische Unternehmen, die ggf. kleine Tochtergesellschaften in Italien haben, müssen daran denken, dass ihre Tochtergesellschaften die Registrierungspflichten erfüllen.

Die Nichteinhaltung der Meldepflicht des wirtschaftlich Berechtigten führt zur Anwendung eines Bußgeldes, das zwischen 103 Euro und 1032 Euro liegt.

Da die Frist für die Erfüllung der Meldepflicht auf einen Feiertag, nämlich den 8. Dezember, fällt, kann sie bis zum 11. Dezember, also Montag, erfüllt werden.

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