Spätestens ab dem 1. Januar 2022 sollten Sie die neuen Vorschriften zum Kaufrecht kennen und Ihre AGBs etc. aktualisiert haben, denn dann gelten die Neuregelungen u.a. zum Erwerb von Kaufsachen mit digitalen Elementen und zum Sachmangelbegriff.
Kategorie Archiv: Handels- und Vertriebsrecht
Vorsorglich hatte ein Unternehmen in seine AGB eine Schiedsklausel aufgenommen, denn es will für die Beilegung von Streitigkeiten mit dem Vertragspartner vorab Klarheit über den Ort des Verfahrens und die Wahl der Richter haben und langwierige Prozesse vermeiden.
Die Ausbreitung des Coronavirus stellt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Vielzahl von Unternehmen auf eine harte Probe. Antworten auf die wichtigsten aktuellen Fragen.