Nach deutscher Rechtslage verfällt der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub mit Ablauf der ersten drei Monate des Folgejahres, ohne dass es dabei auf eine weitere Verjährung ankommt.
Kategorie Archiv: Arbeitsrecht
Die fortschreitende Energiewende hat auch das Arbeitsmigrationsrecht erfasst. Für Beschäftigungen im deutschen Küstenmeer wurde eine neue Aufenthaltserlaubnis geschaffen, um Tätigkeiten zur Errichtung und Instandsetzung von Windenergieanlagen zu erleichtern.
Der Bundestag hat am 23.06.2022 Änderungen zum Nachweisgesetz (NachwG) verabschiedet. Er hat damit in letzter Minute die EU-Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen umgesetzt.
In einer aktuellen Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der im deutschen Recht normierte umfassende Kündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten europarechtskonform ist.
Eine Arbeitnehmerin hat keinen Anspruch auf Nachgewährung von Urlaubstagen, wenn sie für die Dauer eines bereits bewilligten Urlaubs mit der Anordnung einer Quarantäne belegt wird.
Das BAG hat mit Urteil vom 24.02.2022 entschieden, dass der Umstand, dass ein Arbeitgeber den Abschluss eines Aufhebungsvertrages von der sofortigen Annahme seines Angebotes abhängig macht, für sich genommen keine Pflichtverletzung darstellt,
Diese Entscheidung hat in Corona-Zeiten besondere Relevanz. Mit Urteil vom 30.11.2021 hat das BAG entschieden, dass bei der Berechnung des Jahresurlaubs zu berücksichtigen sei, wenn aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage (oder ganze Monate) vollständig ausfallen.
Will ein Arbeitgeber einen größeren Teil seiner Beschäftigten entlassen, so hängt die Wirksamkeit der Kündigungen u.a. davon ab, ob der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigungen eine wirksame Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit erstattet hat.
Führte das Homeoffice in vielen Unternehmen bis Anfang des letzten Jahres noch ein Schattendasein, musste sich mit Beginn der Corona-Pandemie jeder Arbeitgeber mit diesem Thema auseinandersetzen.
Arbeiten im Home Office und Smart Working führt bekanntlich nicht immer zu besserer Vereinbarung von Arbeit und sonstigem (Familien)Leben. Im Gegenteil: Oft wird länger und unstrukturierter gearbeitet. Gerne zieht sich der Email-Austausch mit dem Chef auch in die späten Abendstunden – nicht nur bei Führungskräften.
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