Wir freuen uns, auf die Veröffentlichung des Kommentars zum TTDSG hinweisen zu können, der u.a. von unserem Kollegen Dr. Jens Eckhardt herausgegeben wird.
Kategorie Archiv: Datenschutzrecht
Dürfen Gerichte den Medien Unterlagen aus einem Verfahren zur Verfügung stellen, die persönliche Daten enthalten? Oder kann hier die zuständige Aufsichtsbehörde eingreifen?
Der Europäische Gerichtshof hat seine ständige Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung in eine Linie mit seinen bereits ergangenen Urteilen gebracht.
Die Neuregelungen im Schuldrecht zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte betreffen auch den Datenschutz – insbesondere das Bezahlen mit Daten. Lesen Sie dazu unseren aktuellen Newsletter.
Die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein Marit
Hansen hat die Staatsanwaltschaft Kiel persönlich auf Schadensersatz wegen Datenschutzverletzungen
gemäß § 83 BDSG verklagt.
Die EU-Kommission war in letzter Zeit mit Blick auf den Datenschutz sehr fleißig. Zum einen veröffentlichte sie – wie schon berichtet – den Beschluss zur Angemessenheit des Datenschutzniveaus im Vereinigten Königreich.
Viele Unternehmen dürften gebangt haben! Bereits am 31.01.2020 trat das Vereinigtes Königreich aus der EU aus. Allerdings enthielt das Austrittsabkommen eine Übergangsphase bis zum 31.12.2020, welche die weitere Anwendung der europäischen Regelungen festlegte.
Wichtige Antworten zum Cloud Computing lieferte Dr. Jens Eckhardt im Webinar von EuroCloud und der eco Akademie – Themen waren u.a. die Auftragsverarbeitung, der Umgang mit Datenschutzpannen und die Gestaltung von Verträgen nach der DSGVO.
Mit Urteil vom 06.10.2019 hatte der Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) bereits die „Vorgängerregelung“ – die Safe-Harbour-Principles – für unwirksam erklärt, und nun mit Urteil vom 16.07.2020 (Rechtssache C-311/18) auch das sogenannte Nachfolgekonzept – den EU-US-Privacy-Shield (EU-Kommission Beschluss 2016/1250).
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat am 12.05.2020 vor dem Hintergrund des neuen Rechtsrahmens mit Geltung der DSGVO den Einsatz von Google Analytics neu bewertet.
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