Schwartmann/Jaspers/Eckhardt – Kommentar zum TTDSG veröffentlicht

 

Seit Dezember 2021 gilt das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG). Betroffen sind alle Anbieter von TK- und Telemediendiensten. Das TTDSG fasst sämtliche im diesem Bereich geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen in dem Regelwerk zusammenfasst, was allerdings nicht bedeutet, dass die bestehenden Rechtsunsicherheiten beseitigt wurden.

Um so notwendiger ist daher eine umfassende Kommentierung, die für den konkreten Fall das notwendige Rüstzeug und praxisorientierte Lösungsansätze bietet.

Der im Juni 2022 erschienen Heidelberger Kommentar TTDSG, herausgegeben von Schwartmann, Jaspers und Eckhardt, stellt Anbietern von Telemediendiensten eine kompakte und fundierte Kommentierung zur Verfügung, die nicht nur klare Lösungsvorschläge, sondern auch Hinweise zu Best Practice und möglichen Sanktionen vermittelt. 

Neben unserem Kollegen Dr. Jens Eckhardt ist auch unser geschäftsführender Partner Konrad Menz Teil des Autorenteams.