Landesbeauftragte für Datenschutz verklagt Staatsanwaltschaft Kiel auf Schadenersatz

Die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein Marit Hansen hat die Staatsanwaltschaft Kiel persönlich auf Schadensersatz wegen Datenschutzverletzungen gemäß § 83 BDSG verklagt. Die Klage, bei der eine Aneinanderreihung von Verstößen der Staatsanwaltschaft Kiel im Zentrum steht, ist unter dem Aktenzeichen 9 O 189/21 beim Landgericht Kiel anhängig.

Hintergrund der Klage ist der Vorwurf, dass die Staatsanwaltschaft Kiel schutzwürdige Inhalte aus der Ermittlungsakte eines Verfahrens gegen Marit Hansen offenbart habe. Dies sei im Rahmen einer Akteneinsicht erfolgt, die die Staatsanwaltschaft Kiel (in einem anderen Verfahren) just der Person gewährt habe, die zuvor durch falsche bzw. nicht erwiesene Vorwürfe das Verfahren gegen Frau  Hansen in Gang gebracht hatte und gegen die sodann strafrechtlich ermittelt worden war. 

Nach Auffassung unseres Datenschutzexperten Dr. Jens Eckhardt, der Frau Hansen gegenüber der Staatsanwaltschaft Kiel anwaltlich vertritt, hat die Staatsanwaltschaft dadurch gleich mehrere Datenschutzbestimmungen verletzt. Um welche datenschutzrechtlichen Verstöße es im Einzelnen geht, lesen Sie in unserer Pressemitteilung vom 10.11.2021.