Die ab dem 01.01.2022 geltenden Neuregelungen im Schuldrecht zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte betreffen auch den Datenschutz – insbesondere den Bereich des Bezahlens mit Daten. Auswirkungen erfährt dabei vor allem die sog. Kopplung von Einwilligung und Leistung.
Wenn ein Verbraucher mit Daten bezahlt, also bspw. in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu Werbezwecken einwilligt und dafür eine Leistung erhält, kann dies dazu führen, dass die neuen Verbraucherschutzregelungen Anwendung finden.
Eine ausführliche Darstellung dieses wichtigen Themas finden Sie im aktuellen Newsletter „Digitale Produkte und Bezahlen mit Daten: Neuregelungen im BGB mit Auswirkungen auf den Datenschutz“ von Dr. Jens Eckhardt.
Wir verweisen auch auf den Podcast von Dr. Jens Eckhardt vom 12.01.2020 speziell zu diesem Thema in der Podcastreihe Datenschutz von Otto Schmidt live.