Die EU-Kommission war in letzter Zeit mit Blick auf den Datenschutz sehr fleißig. Zum einen veröffentlichte sie – wie schon berichtet – den Beschluss zur Angemessenheit des Datenschutzniveaus im Vereinigten Königreich.
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Viele Unternehmen dürften gebangt haben! Bereits am 31.01.2020 trat das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, kurz Vereinigtes Königreich, aus der EU aus. Allerdings enthielt das Austrittsabkommen eine Übergangsphase bis zum 31.12.2020, welche – vereinfacht gesagt – die weitere Anwendung der europäischen Regelungen festlegte.
Mit Urteil vom 28.05.2020 „Einwilligung in Cookies II“ hat sich der BGH vollumfänglich der Entscheidung des EuGH angeschlossen, dass eine Pflicht zur Einholung einer informierten, aktiven Einwilligung für Tracking-Cookies besteht.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat am 12.05.2020 vor dem Hintergrund des neuen Rechtsrahmens mit Geltung der DSGVO den Einsatz von Google Analytics neu bewertet.