Mit Urteil vom 01.12.2020 (Az. 9 AZR 102/20) entschied das BAG erstmals, dass Crowdworker auch Arbeitnehmer sein können. Durch entstehen für den Plattformbetreiber auch strafrechtliche Risiken.
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Eine Impfpflicht gegen das Coronavirus gibt es für Bürger europäischer Staaten bislang nicht. Darf also ein Arbeitgeber selbst eine Corona-Impfung anordnen – oder jedenfalls einen Impfverweigerer kündigen?
Die Insolvenzwelle wird kommen; auch in Italien. Und mit ihr werden Forderungen italienischer Insolvenzverwalter auch deutsche Unternehmen erreichen, mit denen versucht wird, in der „Krise“ erfolgte Zahlungen insolvenzrechtlich anzufechten und damit zurückzufordern.
Mit Wirkung ab 01.01.2021 gilt in Deutschland das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs – und Insolvenzrechts (SanInsFoG). Kern der Regelung ist das Unternehmensstabilisierungs – und Restrukturierungsgesetz – StaRUG.
Am 01.12.2020 trat das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) in Kraft. Dabei bleibt im WEG-Recht kein Stein auf dem Anderen. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengestellt:
Was aus deutscher Sicht etwas „kurios“ anmutet, haben in Italien momentan etwas mehr als 8.300 Firmen in Anspruch genommen: Das „Rating di Legalità“ – wer sich gesetzmäßig verhält, kann sich das mit einem bis drei Sternen von der Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM), der italienischen Kartellbehörde bestätigen lassen. Sämtliche Unternehmen sind aus einer Liste auf der Webside der AGCM ersichtlich.
Welche arbeitsrechtlichen Besonderheiten während der Coronakrise in Italien geltend, haben wir für Sie anhand von 10 Fragen und Antworten zusammengestellt.
Der Deutsche Bundestag hat am 10. September 2020 das Anti-Abmahngesetz unter dem Titel „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ beschlossen.
Geschäftsführer einer GmbH sind nicht deren Arbeitnehmer. Allerdings wird im Sozialversicherungsrecht der Begriff des sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eigenständig ausgelegt.
Arbeitnehmern in Italien kündigen – das war viele Jahre lang ein Schreckgespenst für Arbeitgeber mit schwer abschätzbaren hohen Kosten, insbesondere mit Blick auf den unsicheren Ausgang des oft jahrelangen Kündigungsschutzprozesses und die entsprechend hohen Abfindungen.