Das Landgericht Memmingen hat nunmehr die schriftliche Begründung vorgelegt, weshalb die ANOM Daten nicht verwertbar sind. Dabei ist das Landgericht insbesondere auf die von der Verteidigung vorgeschlagene Beweislastumkehr befindet Geltendmachung des Beweisverwertungsverbots eingegangen und diese bestätigt.
Kategorie Archiv: News
Im Juni 2022 war nach jahrelanger Vorbereitung das Ministerialdekret Nr. 55/2022 in Kraft getreten, mit dem die Voraussetzungen für die Registrierung des wirtschaftlich Berechtigten von meldepflichtigen Unternehmen wie z.B. italienische GmbHs und Aktiengesellschaften sowie das entsprechende Verfahren im italienischen Transparenzregister – registro di titolari effettivi – definiert wurden.
Juni 2022 war nach jahrelanger Vorbereitung das Ministerialdekret Nr. 55/2022 in Kraft getreten, mit dem die Voraussetzungen für die Registrierung des wirtschaftlich Berechtigten und das entsprechende Verfahren im italienischen Transparenzregister – registro di titolari effettivi – definiert wurden.
Wenn über 45-jährige akademische Fachkräfte mit ihren vorhandenen Rentenanwartschaften oder privatem Vermögen eine im Rentenalter zu erwartende Versorgungslücke voraussichtlich nicht schließen können, wird die große Blaue Karte im Jahresgehaltskorridor von 43.800 € bis 48.180 € brutto bzw. die kleine Blaue Karte von 39.682 € bis 48.180 € brutto ab Mitte November 2023 eine neue Relevanz erlangen.
Das Landgericht Memmingen hat mit Urteil vom 21.08.2023 (Az. 1 KLs 401 Js 10121/22) entschieden, dass sog. Anom-Daten einem strafprozessualen Beweisverwertungsverbot unterliegen. Damit folgte das Gericht unserer Argumentation in dem in der Hauptverhandlung angebrachten Verwertungswiderspruch. Die 1. Strafkammer des Landgerichts Memmingen sieht schwere Rechtsverstöße bei der Erhebung und Verwertung der Anom-Daten.
Zum 02.07.2023 ist nun das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Der deutsche Gesetzgeber hat damit die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie umgesetzt.
Wer als Zeuge bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft, einem Gericht oder einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss geladen ist, hat das Recht, sich eines anwaltlichen Beistands zu bedienen. Dies sieht die Strafprozessordnung in § 68b Abs. 1 Satz 1 StPO explizit vor. Erforderlich und empfehlenswert ist die anwaltliche Begleitung eines Zeugen auch im Rahmen interner Untersuchungen in Unternehmen.
Der Einsatz von selbständig tätigen Fachkräften im Gesundheitswesen wie etwa Honorarärzten und Honorarpflegekräften, insbesondere auch im Bereich der privaten häuslichen Pflege, ist nach wie vor verbreitet. Es ist zudem zu erwarten, dass zukünftig der Bedarf an privater häuslicher Pflege weiter ansteigen wird. Werden solche (Pflege-) Fachkräfte von Ermittlungsbehörden (in der Regel: Hauptzollämter) als unselbständige Arbeitnehmer und deren Vertragspartner als Arbeitgeber qualifiziert, droht letzteren Ungemach in Gestalt von Ermittlungsverfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt („Sozialabgabenbetrug“) und ggfs. Steuerhinterziehung.
Jährliche Leistungsausgaben in Höhe von rund 284 Milliarden Euro durch die gesetzlichen Krankenversicherungen und weitere von rund 32 Milliarden Euro durch private Krankenversicherungen zeigen, dass das Gesundheitswesen ein Wirtschaftszweig von hoher Bedeutung ist. Zugleich stehen Leistungserbringer im Gesundheitswesen (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Krankenhäuser, Pflegedienste sowie eine Vielzahl anderer Anbieter von Gesundheitsleistungen) vor der Herausforderung, ihre erbrachten Leistungen genauestens abzurechnen.
Relevante Botschaften verschicken statt Massenmarketing: Der neue „Leitfaden Personalisierung – Mehr Umsatz mit Marketing Automation“ zeigt, wie Unternehmen ihre Kunden individuell ansprechen und sich dadurch entscheidend von der Konkurrenz abheben können. Auf 352 Seiten geben 32 Autorinnen und Autoren, die sich rund um die Herausgeber Gabriele Braun und Torsten Schwarz versammeln, ihr wertvolles Expertenwissen gebündelt und praxisorientiert weiter.