Es ist so weit – auch Italien hat sein Transparenzregister! Am 25. Mai 2022 wurde im italienischen Gesetzblatt das Dekret des Wirtschafts- und Finanzministerium Nr. 55 vom 11. März 2022 veröffentlicht.
Kategorie Archiv: Compliance
Erst letztes Jahr ist das heftig diskutierte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vom deutschen Gesetzgeber beschlossen worden. Nun legt der Europäische Gesetzgeber nach.
Viele Jahre hat es gedauert, aber nun scheint es endlich so weit zu sein: auch Italien bekommt sein „Transparenzregister“. Dort ist es nicht als eigenständiges Register, sondern als eine spezielle Abteilung bei den italienischen Industrie- und Handelskammern ausgestaltet.
Die Staaten der Europäischen Gemeinschaft versuchen, Geldwäsche und Terrorfinanzierung immer effektiver zu bekämpfen und verstärken die Meldepflichten für Unternehmen. Das gilt auch in Deutschland mit neuen Regelungen, die 2022 effektiv greifen.
Derzeit sind in Europa Unternehmen mit einer Beschäftigung von 500 Mitarbeitern zur nichtfinanziellen Berichterstattung, d.h. zur Erstellung eines jährlichen Berichts über die in ihrem Unternehmen verfolgten Nachhaltigkeitsaspekte, verpflichtet.
Die Vorschriften zum Transparenzregister wurden mit Wirkung zum 1. August 2021 reformiert. Die grundlegende Änderung besteht darin, dass das Transparenzregister zu einem Vollregister umgewandelt wurde.
Was aus deutscher Sicht etwas „kurios“ anmutet, haben in Italien momentan etwas mehr als 8.300 Firmen in Anspruch genommen: Das „Rating di Legalità“ – wer sich gesetzmäßig verhält, kann sich das mit einem bis drei Sternen von der Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM), der italienischen Kartellbehörde bestätigen lassen. Sämtliche Unternehmen sind aus einer Liste auf der Webside der AGCM ersichtlich.
Während in Deutschland zurzeit das Thema „Unternehmenssanktionen“ heiß, heftig und kontrovers diskutiert wird, ist dieses Thema in Italien schon seit fast 20 Jahren „Standard“.