E-Sport und Steuerrecht: Vom Hobbygamer zum Straftäter

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Vor einiger Zeit wurde der international bekannte Counter-Strike Gamer Robin „Flusha“ Rönnquist in Schweden wegen Steuerhinterziehung verurteilt, weil er Einnahmen aus einem E-Sport-Turnier nicht versteuert hat. Wie kam es dazu, dass aus einem einfachen Hobbygamer ein Straftäter wurde? Angesichts des großen Zulaufs, den der E-Sport-Markt in letzter Zeit erfahren hat, wollen wir dieser Frage und den möglichen steuerstrafrechtlichen Implikationen im nachfolgenden Beitrag nachgehen. 

Steigende Beliebtheit des E-Sport-Markts

Nicht zuletzt seit der Coronapandemie wächst die Begeisterung für den E-Sport-Markt. Dabei wird das Spielen von Computerspielen in Wettbewerben oder als Online-Stream immer beliebter und damit folglich auch finanziell lukrativer für E-Sport-Gamer. Allgemein versteht man unter dem Begriff E-Sport den unmittelbaren Wettkampf zwischen menschlichen Spielern und Spielerinnen unter Nutzung von geeigneten Video- und Computerspielen an verschiedenen Geräten und auf digitalen Plattformen.

Von der Liebhaberei zur Gewinnerzielungsabsicht und Steuerpflicht

Selbstverständlich ist nicht jeder Hobbygamer auch gleich ein professioneller Spieler mit entsprechenden zu versteuernden Einnahmen. Vielmehr muss in jedem Einzelfall genau untersucht werden, ob es sich um ein reines Hobby, also eine Liebhaberei handelt, oder ob bereits eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Dabei kommt es bei der Unterscheidung auf bestimmte Kriterien an, die aus einem Hobbyspieler einen steuerpflichtigen Profi machen. Konkret ist  darauf abzustellen, wie hoch die Einnahmen sind und , ob eine wiederholte Teilnahme an Wettkämpfen mit einer sicheren Gewinnchance festgestellt werden kann. Kommt es dabei auch zu einer gewissen Selbstvermarktung aufgrund des Bekanntheitsgrades und daher zu Abschlüssen von Sponsoring-Verträgen dürfte sicherlich eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen, die zu der Pflicht führt, die entsprechenden Einnahmen auch zu versteuern. 

Wie kommt es zur Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung?

Das professionelle Gaming auf dem E-Sport-Markt ist an sich nicht zu beanstanden. Strafbar macht sich ein E-Gamer erst dann, wenn er mit Gewinnerzielungsabsicht handelt und die entsprechenden Einnahmen nicht versteuert. Dabei können steuerpflichtige Einnahmen aus den unterschiedlichsten Einnahmenquelle entstehen. Zunächst ist selbstverständlich an die Einnahmen aus den Startgeldern und Preisgeldern zu denken. Aber auch die Einnahmen aus Streaming-Angeboten oder damit oft verbundenen Werbeeinnahmen müssen versteuert werden.  Als Steuern können nicht nur die Einkommenssteuer anfallen, sondern auch die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer. Werden diese Steuern nicht an das Finanzamt abgeführt, macht sich der E-Gamer u.U. wegen einer klassischen Steuerhinterziehung strafbar und muss mit den entsprechenden strafprozessualen Maßnahmen wie einer Durchsuchung oder eines Vermögensarrestes rechnen. 
 
Folglich ist auch bei der Beratung eines E-Gamers darauf zu achten, wie hoch die Einnahmen sind und ob sich hieraus bereits eine Steuerpflicht ergibt. Dabei ist stets der Einzelfall  zu überprüfen, insbesondere, ob die Schwelle vom Hobbygamer zum Profi überschritten wurde. 
 
Alexander Hamburg 
Fachanwalt für Strafrecht