Der Einsatz von selbständig tätigen Fachkräften im Gesundheitswesen wie etwa Honorarärzten und Honorarpflegekräften, insbesondere auch im Bereich der privaten häuslichen Pflege, ist nach wie vor verbreitet. Es ist zudem zu erwarten, dass zukünftig der Bedarf an privater häuslicher Pflege weiter ansteigen wird. Werden solche (Pflege-) Fachkräfte von Ermittlungsbehörden (in der Regel: Hauptzollämter) als unselbständige Arbeitnehmer und deren Vertragspartner als Arbeitgeber qualifiziert, droht letzteren Ungemach in Gestalt von Ermittlungsverfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt („Sozialabgabenbetrug“) und ggfs. Steuerhinterziehung.
Kategorie Archiv: Wirtschaftsstrafrecht
Angesichts der aktuellen Klimadebatte rücken Umweltverstöße vermehrt in das gesellschaftliche Bewusstsein. Die Europäische Kommission hat daher kürzlich einen Vorschlag für eine neue Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt angenommen
Vor einiger Zeit wurde der international bekannte Gamer Robin „Flusha“ Rönnquist wegen Steuerhinterziehung verurteilt, weil er Einnahmen aus einem E-Sport-Turnier nicht versteuert hat. Wie kam es dazu, dass aus einem Hobbygamer ein Straftäter wurde?
In seinem Beschluss vom 30.11.2021 – 2 BvR 2038/18 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die vorläufige Sicherstellung von Unterlagen und Daten eines nicht selbst beschuldigten Steuerberaters eine Verletzung des Willkürverbots darstellt.
Durch das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche hat der Gesetzgeber den Straftatbestand der Geldwäsche umfassend reformiert.
Ein Erbe tritt als Gesamtrechtsnachfolger in die abgabenrechtliche Stellung des Erblassers ein (§ 45 Abs. 1 S. 1 AO.) Somit laufen auch die in Gang gesetzten Verjährungsfristen des Erblassers gegen den Erben weiter.
Der Gesetzgeber hat unter anderem durch einen Ein-Zeiler die Verjährungsfrist der besonders schweren Steuerhinterziehung von zehn auf 15 Jahre erhöht und verschafft so durch „kleine“ Änderungen der AO den Strafverfolgungsbehörden mehr Zeit.
In wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren sind Geschäftsleitung und Mitarbeiter von Unternehmen oft mit unangekündigten Wohn- oder Geschäftsraumdurchsuchungen konfrontiert.
Mit Urteil vom 01.12.2020 (Az. 9 AZR 102/20) entschied das BAG erstmals, dass Crowdworker auch Arbeitnehmer sein können. Durch entstehen für den Plattformbetreiber auch strafrechtliche Risiken.
In wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren sind Geschäftsleitung und Mitarbeiter betroffener Unternehmen oft mit – meist unangekündigten – Wohn- oder Geschäftsraumdurchsuchungen konfrontiert.