Kernaufgabe einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung ist es, die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften innerhalb des Unternehmens zu gewährleisten. Diese Pflicht in ihrer Gesamtheit wird als Compliance verstanden. Neben der Einhaltung gesetzlicher Pflichten geht es aber auch darum, die Einhaltung sicherzustellen und den Nachweis der Einhaltung führen zu können. 

Die Unternehmensleitung ist nämlich nur dann entlastet, wenn sie darlegen kann, dass sie die Einhaltung sowie die Überwachung der Einhaltung hinreichend organisiert hat. Compliance ist damit im Wesentlichen eine Frage der Vermeidung der Haftung des Unternehmens und auch der persönlichen Haftung der Unternehmensleitung.

Erfolgreich realisiert werden kann eine solche Aufgabe mit Hilfe eines effektiven, darauf ausgerichteten Management-Systems, das unternehmensinterne Abläufe regelt, strukturiert und überwacht. Die Entwicklung eines solchen Systems zählt zu den Tätigkeitsfeldern unserer Rechtsanwälte für Compliance-Leistungen.

Im Vordergrund stehen nicht nur die Abwehr von materiellen oder immateriellen Schäden, Schadensersatzforderungen, behördlichen Ermittlungsverfahren oder Sanktionen, sondern auch die Schaffung einer werteorientierten und transparenten Unternehmensführung, die als Mehrwert des Unternehmens wahrgenommen wird.

Aufbau einer effektiven Compliance-Management-Systems 

Mit erfahrenen Rechtsanwälten für Compliance-Leistungen, die als Compliance Officer (TÜV) qualifiziert sind, unterstützen wir Sie dabei, eine effektive Struktur zu entwickeln und durch Schaffung interner Richtlinien, Verhaltenskodizes, Prüfungs- und Meldesysteme, Mitarbeiterschulungen etc. ein regelkonformes Handeln in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten. Bereits bestehende Systeme werden durch unsere Anwälte für Compliance-Leistungen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft, angepasst oder optimiert. Unsere Beratung auf dem Gebiet schließt dabei auch die Einzelberatung zu besonders relevanten Rechtsgebieten ein, wie das Arbeitsrecht, das Datenschutzrecht, das Gesellschaftsrecht einschließlich M & A, den Gewerblichen Rechtsschutz sowie das Wirtschaftsstrafrecht.

Unsere Compliance-Leistungen im Einzelnen

  • Aufbau, Prüfung und Optimierung von Compliance-Systemen 
  • Erstellung und Optimierung von Verhaltenskodizes und Richtlinien in dem Bereich
  • Durchführung einer Compliance-Due-Diligence bei M&A  
  • Durchführung einer Compliance-Risiko-Analyse 
  • Übernahme von Compliance-Officer-Funktionen in Ihrem Unternehmen
  • Konzeptionierung und Durchführung von Mitarbeiterschulungen und Kommunikationsmaßnahmeneiner 
  • Rechtliche Beratung und Vertretung bei Verstößen in diesem Bereich
  • Unternehmensinterne Untersuchungen (Private Investigation) zur vorbereitenden Aufklärung sowie im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen
Ihre Berater

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Datenschutz-Auditor (TÜV), Compliance Officer (TÜV), Partner

Eckhardt@derra-d.de
+49 211 17520660

Podcast von Dr. Jens Eckhardt

Interessante und aktuelle Themen bespricht Dr. Jens Eckhardt in seinem wöchent­lich er­schei­nen­den Pod­cast beim Otto Schmidt Verlag

Otto Schmidt Live - Der Podcast

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Compliance Officer (TÜV), Partner

Menz@derra-ul.de
+49 731 922880

News zum Thema Compliance
Zum Newsbereich