Seit dem 08.07.2020 ist es möglich die von der Bundesregierung beschlossene Corona-Überbrückungshilfe zu beantragen. Jetzt wurden die Antragsfristen verlängert.
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Während in Deutschland zurzeit das Thema „Unternehmenssanktionen“ heiß, heftig und kontrovers diskutiert wird, ist dieses Thema in Italien schon seit fast 20 Jahren „Standard“.
Alle reden von der bevorstehenden Insolvenzwelle. Auch in Italien. Doch was bedeutet das für deutsche Unternehmen? Wie können bzw. müssen sie sich vorbereiten?
Nach längerem Hin-und Her hat der Ministerrat am 8.Augist 2020 das bislang bis 17. August 2020 befristete Verbot von betriebsbedingten Kündigungen verlängert, jedoch Ausnahmen hiervon zugelassen.
Mit Urteil vom 06.10.2019 hatte der Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) bereits die „Vorgängerregelung“ – die Safe-Harbour-Principles – für unwirksam erklärt, und nun mit Urteil vom 16.07.2020 (Rechtssache C-311/18) auch das sogenannte Nachfolgekonzept – den EU-US-Privacy-Shield (EU-Kommission Beschluss 2016/1250).
In wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren sind Geschäftsleitung und Mitarbeiter betroffener Unternehmen oft mit – meist unangekündigten – Wohn- oder Geschäftsraumdurchsuchungen konfrontiert.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26.03.2020 (Az.: C 66/19) schlug ein wie eine Bombe. Darin entschied der EuGH, dass eine Klausel in der Widerrufsinformation, die sich in einer Vielzahl von abgeschlossenen Darlehensverträgen findet, gegen EU-Recht verstößt.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat am 12.05.2020 vor dem Hintergrund des neuen Rechtsrahmens mit Geltung der DSGVO den Einsatz von Google Analytics neu bewertet.
In den meisten Arbeitsverträgen findet sich eine sogenannte Ausschlussklausel. Nach dieser Klausel sind Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist gegenüber der anderen Vertragspartei geltend zu machen.
Eine in Italien umstrittene, praktisch sehr relevante Frage wurde jetzt durch die italienische Sozialversicherungsbehörde INPS geklärt: Unter welchen Umständen kann ein Angestellter einer italienischen Kapitalgesellschaft auch (Mit-)Geschäftsführer derselben sein?